Gletscherschutzprogramm
Raumordnungsprogramm über den Schutz der Gletscher
Die Tiroler Landesregierung hat am 02.05.2006 das Raumordnungsprogramm über den Schutz der Gletscher beschlossen.
Die unerschlossenen Gletscher, ihre Einzugsgebiete und ihre im Nahbereich gelegenen Moränen sind im Interesse der Bewahrung und nachhaltigen Sicherung eines unbeeinträchtigten und leistungsfähigen Naturhaushaltes von der Errichtung von Anlagen freizuhalten.
Im Interesse einer möglichen Strukturverbesserung bestehender Gletscherschigebiete wurde in der Novelle zum Tiroler Naturschutzgesetz 2005, LGBl.Nr. 26, im § 5 vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung von Anlagen, die für den Tourismus von besonderer Bedeutung sind, zulässig sein soll. Voraussetzung dafür ist ein Raumordnungsprogramm der Landesregierung nach § 7 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, in dem eine Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes nach § 1 Absatz 1 und den tourismuswirtschaftlichen Notwendigkeiten vorzunehmen ist.
- ROP zum Schutz der Gletscher (ermöglicht grundsätzlich den Ausbau der Gletscherskigebiete im Pitztal und im Kaunertal)
LGBl.Nr. 43/2006 - Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes Serles-Habicht-Zuckerhütl
Neuverordnung des Ruhegebietes Stubaier Alpen
Neuverordnung des Ruhegebietes Ötztaler Alpen
Neuverordnung des Ruhegebietes Zillertaler Hauptkamm
Neues Naturschutzgebiet Kauns - Kaunerberg - Faggen
LGBl. Stück 19 / Jahrgang 2006