Golf
Aufbauend auf eine ausführliche Evaluierung hat die Landesregierung am 11. Mai 2016 einige Anpassungen des Golfplatzprogrammes beschlossen. Die Qualitätssteigerung von bestehenden Plätzen hat Vorrang gegenüber der Schaffung neuer Anlagen. Die Regionen, in denen zukünftig noch ein weiterer Golfplatz errichtet werden darf, wurden reduziert. Trotzdem gibt es nun mehr Möglichkeiten, einen Golfplatz auch für die einheimische Golfnachfrage im Raum um Innsbruck, zu errichten. Einige Vorgaben für die Errichtung von Golfplätzen, wie bspw. die Mindestfläche für einen 9-Loch Golfplatz und die Inanspruchnahme bestimmter naturnaher Flächen, wurden aufgrund der Erfahrungen in der Praxis und der Richtlinien einer einschlägigen ÖNORM für die Errichtung von Golfplätzen, angepasst.
Umweltbericht zur Änderung des ROP Golfplätze
Entscheidungsfindung zur Strategischen Umweltprüfung 2016