Gebarungskontrolle
Ziele
Der Landesrechnungshof Tirol hat die Gebarungsprüfung gemäß Art. 68 Abs. 1 TLO iVm § 2 Abs. 1 TirLRHG dahingehend auszuüben, ob die Gebarung den Rechtsvorschriften entspricht und ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Prüfungsprozess
Die Prüfungsarbeit des Landesrechnungshofes Tirol basiert auf einem standardisierten Prüfungsprozess unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und internationaler Prüfungsstandards. Dieser Prüfungsprozess soll eine qualitätsvolle, unabhängige und effiziente Prüfungsarbeit gewährleisten. Die folgende Grafik stellt die zentralen Meilensteine des Prüfungsprozesses dar.
Prüfungen im Bereich des Landes Tirol
![© LRH Tirol Prüfungsprozess](/fileadmin/_processed_/b/7/csm_Prozess_Land3_aa48b3c4ce.png)
Prüfungen im Bereich von Tiroler Gemeinden
![© LRH Tirol Prüfungsprozess](/fileadmin/_processed_/c/f/csm_Prozess_Gemeinden3_21e4b19402.png)
Zahlen und Fakten
Mit Hilfe von „Zahlen und Fakten“ fasste der Landesrechnungshof Tirol seine Prüfungsarbeit zusammen, um einen Überblick über Output und Outcome zu geben. Die Wirkung der Prüfungsarbeit des Landesrechnungshofes Tirol zeigt sich in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Enthält ein Bericht Empfehlungen an die Tiroler Landesregierung, so hat diese gemäß Art. 69 Abs. 4 TLO spätestens zwölf Monate nach der Behandlung des Berichtes im Landtag diesem über die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen zu berichten. Daher basiert der ermittelte Umsetzungsgrad auf den Prüfberichten des Jahres 2022.
![© LRH Tirol Zahlen und Fakten aus dem Tätigkeitsbericht 2023](/fileadmin/_processed_/f/d/csm_Zahlen_und_Fakten_fuer_HP_weiss_ae729cf185.png)