Landesvolksanwältin
Die Landesvolksanwältin ist ein von der Landesregierung unabhängiges Organ des Tiroler Landtages, das ergänzend zum bestehenden Rechtsschutzsystem dem einzelnen Menschen möglichst einfach und unbürokratisch beistehen soll.
Video über die Landesvolksanwältin
Kontakt
Anfragen und Beschwerden können Sie telefonisch, schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich an uns richten.
Die Landesvolksanwältin hat ihren Sitz in Innsbruck. Ihr Büro befindet sich im Haus der Anwaltschaften, Meraner Straße 5 im 2. Stock. Der Zugang und die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.
Parteienverkehrszeiten
Persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Nach Rücksprache können Termine auch mittels Videokonferenz wahrgenommen werden.
- Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bei Bedarf mit Terminvereinbarung auch abends.
Aufgaben
Die Landesvolksanwältin hat in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung (insofern ist sie für jene Rechtsbereiche zuständig, mit denen das Amt der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, der Stadtmagistrat Innsbruck sowie sämtliche Gemeinden Tirols befasst sind) kostenlos jedermann auf Verlangen Rat zu erteilen und Beschwerden entgegenzunehmen. Sie hat jede Beschwerde unverzüglich zu prüfen und bei der zuständigen Stelle um Aufklärung oder Abhilfe hinzuwirken und das Ergebnis ihrer Maßnahmen dem/der Beschwerdeführer/in ehestmöglich mitzuteilen. Sie ist also eine Einrichtung der Verwaltungskontrolle zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fehlverhalten von Ämtern und Behörden. Sie hat dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht 2023 (das Archiv der Jahresberichte finden Sie unter Infomaterial und Links). Außerdem steht seit 01.07.2018 für behinderte Menschen und deren Angehörige ein Behindertenanwalt zur Verfügung.
Sprechtage der Landesvolksanwältin
Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, werden von der Landesvolksanwältin persönlich und ihren Mitarbeitern an den Bezirkshauptmannschaften außerhalb von Innsbruck Sprechtage abgehalten.
Zudem finden Sprechtage in den Gemeinden Jenbach, Landeck, Telfs, Reutte, Imst, Wörgl, Kufstein, St. Johann in Tirol, Matrei in Osttirol, Lienz und Sillian statt.
Hier finden Sie die genauen Sprechtagstermine.
Noch wichtig: die Inanspruchnahme der Dienste der Landesvolksanwaltschaft ist für Sie kostenlos. Wir laden Sie daher ein, mit Ihren Problemen zu den Sprechtagen zu kommen, wobei eine telefonische/schriftliche Terminvereinbarung im Büro der Landesvolksanwältin notwendig ist.
Externe Meldestelle in Angelegenheiten der Landesgesetzgebung
Hier finden Sie Informationen zur externen Meldestelle in Angelegenheiten der Landesgesetzgebung
Sonstiges
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen an uns übermittelten Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz