Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe - Fachbereich Behindertenhilfe (Recht)
Schwerpunkte des Fachbereichs:
Legistische Angelegenheiten: Erarbeitung und Aktualisierung von Richtlinien und Verordnungen, Vorbereitung von Gesetzesentwürfen, Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Begutachtungsverfahren
Vollzug des Tiroler Teilhabegesetzes - TTHG: Erteilung von Betriebsbewilligungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kontrolle im Rahmen des § 41 TTHG; Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz und der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach §§ 18 und 19 TTHG, Rahmenvereinbarungen nach § 42 TTHG
Rechtliche Angelegenheiten anderer Gesetzesmaterien, soweit sie den Bereich der Behindertenhilfe berühren
Suchtmittelgesetz (soweit Landeszuständigkeit) – Rechtliche Angelegenheiten
Behördliche Aufsicht über die Dienstleister der Behindertenhilfe gemäß § 43 TTHG
Rechtsauskünfte und Rechtsberatung betreffend Angelegenheiten der Behindertenhilfe
Fachaufsicht über Sachbearbeiter:innen in den Bezirksverwaltungsbehörden: rechtliche Unterstützung, Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Erstellung und Wartung eines Handbuches zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs, Erstellung und Wartung von Vorlagen zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs
Wirtschaftliche Angelegenheiten: Erstellung und Überwachung der Einhaltung des Budgets, Entwicklung von Tarifmodellen, Festlegung von Tarifen und Abrechnungsmodalitäten, Weiterentwicklung der Tarifstruktur für die Leistungen der Behindertenhilfe
Vorschreibung der Gemeindebeiträge nach § 38 Abs. 2 TTHG
Koordinationstätigkeiten: Schaffung von Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern der Behindertenhilfe, anderen Kostenträgern udgl.
Weiterentwicklung bestehender Angebote und Entwicklung neuer, bedarfsgerechter Angebote und Konzepte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zivilrechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Abteilung Justiziariat
Erstellung des Sozial-, und Kinder- und Jugendhilfeberichts in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales und der Abteilung Pflege sowie den weiteren Fachbereichen der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Rechnungsprüfung und Auszahlungen anhand vorliegender Genehmigungen nach dem TTHG sowie Überwachung der Vorschusskonten
Geschäftsstelle des Teilhabebeirates
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle
Zusatzinformation:
Auf der Homepage der Abteilung IKJH finden sich zudem die Kontaktdaten aller Einrichtungen der Behindertenhilfe:
Ebenso werden dort freiberufliche Therapeut*innen bzw. Therapiepraxen, die Therapien nach dem Tiroler Teilhabegesetz erbringen und mit dem Land Tirol abrechnen, aufgelistet.
Adresse
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck