• Behinderung
  • Beratung/Therapie
  • Recht

Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe - Fachbereich Behindertenhilfe (Recht)

Schwerpunkte des Fachbereichs:

Legistische Angelegenheiten: Erarbeitung und Aktualisierung von Richtlinien und Verordnungen, Vorbereitung von Gesetzesentwürfen, Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Begutachtungsverfahren

Vollzug des Tiroler Teilhabegesetzes - TTHG: Erteilung von Betriebsbewilligungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kontrolle im Rahmen des § 41 TTHG; Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz und der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach §§ 18 und 19 TTHG, Rahmenvereinbarungen nach § 42 TTHG

Rechtliche Angelegenheiten anderer Gesetzesmaterien, soweit sie den Bereich der Behindertenhilfe berühren

Suchtmittelgesetz (soweit Landeszuständigkeit) – Rechtliche Angelegenheiten

Behördliche Aufsicht über die Dienstleister der Behindertenhilfe gemäß § 43 TTHG

Rechtsauskünfte und Rechtsberatung betreffend Angelegenheiten der Behindertenhilfe

Fachaufsicht über Sachbearbeiter:innen in den Bezirksverwaltungsbehörden: rechtliche Unterstützung, Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Erstellung und Wartung eines Handbuches zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs, Erstellung und Wartung von Vorlagen zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs

Wirtschaftliche Angelegenheiten: Erstellung und Überwachung der Einhaltung des Budgets, Entwicklung von Tarifmodellen, Festlegung von Tarifen und Abrechnungsmodalitäten, Weiterentwicklung der Tarifstruktur für die Leistungen der Behindertenhilfe

Vorschreibung der Gemeindebeiträge nach § 38 Abs. 2 TTHG

Koordinationstätigkeiten: Schaffung von Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern der Behindertenhilfe, anderen Kostenträgern udgl.

Weiterentwicklung bestehender Angebote und Entwicklung neuer, bedarfsgerechter Angebote und Konzepte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Zivilrechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Abteilung Justiziariat

Erstellung des Sozial-, und Kinder- und Jugendhilfeberichts in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales und der Abteilung Pflege sowie den weiteren Fachbereichen der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe

Rechnungsprüfung und Auszahlungen anhand vorliegender Genehmigungen nach dem TTHG sowie Überwachung der Vorschusskonten

Geschäftsstelle des Teilhabebeirates

Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle

Zusatzinformation: 

Auf der Homepage der Abteilung IKJH finden sich zudem die Kontaktdaten aller Einrichtungen der Behindertenhilfe: 

Einrichtungen | Land Tirol

Ebenso werden dort freiberufliche Therapeut*innen bzw. Therapiepraxen, die Therapien nach dem Tiroler Teilhabegesetz erbringen und mit dem Land Tirol abrechnen, aufgelistet.

Freiberufliche Therapeut*innen | Land Tirol

Adresse

Eduard-Wallnöfer-Platz 3

6020 Innsbruck

Kontakt


+43-512-5082642

+43-512-5082603, Fachbereichsleiter Mag. Oliver gruber