Arbeiterkammer - Härtefonds für Stromkunden
Angebot:
Der AK-Stromhärtefonds dient dem Zweck, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, insbesondere unter Beachtung der Familien- und Einkommensverhältnisse einen Zuschuss von bis zu € 200,-- zur Bezahlung einer offenen bzw. fälligen Jahres- bzw. Schlussrechnung für Strom einmalig zu gewähren. Aus diesen Mitteln können ausschließlich Kunden unterstützt werden, sofern diese über einen aufrechten Stromliefervertrag mit TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG oder mit einem Mitglied der Energie West GmbH verfügen.
Adresse
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten
Persönliche VorspracheMo bis Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr
Mi von 13 bis 17 Uhr
im AK Gebäude in der Schöpfstraße 2 (Postadresse: Maximilianstraße 7)
6020 Innsbruck
Kontakt
Mo bis Do von 8 bis 12 Uhr
und von 14 bis 16 Uhr
Fr von 8 bis 12 Uhr
unter 0800/22 55 22 - 1111