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Betreutes Wohnen (Frauenhaus)

Betreutes Wohnen in Übergangswohnungen

Bedrohungssituationen enden sehr oft nicht mit der Beendigung eines Frauenhausaufenthaltes. Oft sind weiterführende Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes notwendig, wie bspw. Anzeigen in Bezug auf beharrliche Verfolgung und Stalking, die punktuelle Unterstützungen durch eine Mitarbeiterin benötigen.

Darüber hinaus werden laufende Verfahren wie Obsorge- und Scheidungsverhandlungen oft erst nach dem Frauenhausaufenthalt abgeschlossen. Wir bieten daher Ambulante Betreuung der Frauen und Kinder in sicherer Umgebung oder in unseren Übergangswohnungen an.

In unseren 9 Übergangswohnungen können Sie also nicht nur übergangsweise Wohnen, sondern werden auch punktuell und kompetent beraten und begleitet.

Adresse

Adamgasse 16, Vereinssitz

6020 Innsbruck

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