Bezirksgericht Hall in Tirol
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Adresse
Schulgasse 6
6060 Hall in Tirol
Öffnungszeiten
Amtsstunden : 07:30 bis 15:30 UhrEinlaufstelle und Rechnungsführer : 07.30 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle im Erdgeschoß, ab 12.00 Uhr lt. Aushang
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr
Familienberatung : Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr im 1. Stock Zimmer 11
Kontakt
+43 (0)5 76014 3451 98