Bezirksgericht Imst
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Adresse
Rathausstraße 14
6460 Imst
Öffnungszeiten
Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 UhrEinlaufstelle und Rechnungsführer: 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: 08:00 bis 12:00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr
Kontakt
+43-576-014346299
07:30 bis 15:30 Uhr Einlaufstelle