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Bezirksgericht Innsbruck

Kostenlose Rechtsberatung zu konkreten juristischen Fragen an Amtstagen
Der Gesetzgeber hat in der Zivilprozeßordnung (§ 439 ZPO) für die rechtssuchende Bevölkerung die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Ladung oder ohne gerade anhängigem Rechtsstreit das Bezirksgerichtericht aufzusuchen, um dort (unentgeltliche) Auskünfte oder Rechtsbelehrungen zu erhalten.
Weiters können an den Amtstagen:

  • Klagen mündlich zu Protokoll gegeben werden
  • Anträge eingebracht
  • sonstige Erklärungen abgegeben werden
  • Kläger und Beklagter erscheinen um einen Rechtsstreit anhängig zu machen oder darüber zu verhandeln.

Adresse

Brunecker Straße 3

6020 Innsbruck

Öffnungszeiten

Amtstag: jeden Dienstag 8.00 - 12.00, Amtsstunden: 7.30 - 15.30 Uhr, Einlaufstelle: 7.30 - 15.30 Uhr, Parteienverkehr : 8.00 bis 12.00 Uhr

Kontakt

https://www.justiz.gv.at

+43 5 76014 342 945