Bezirksgericht Reutte
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Adresse
Obermarkt 2
6600 Reutte
Öffnungszeiten
Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 UhrEinlaufstelle und Rechnungsführer: 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr
Familienberatung: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Zimmer 101 Erdgeschoss
Kontakt
+43 5 76014 3470 99