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Bezirksgericht Zell am Ziller

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Adresse

Unterdorf 1

6280 Zell am Ziller

Öffnungszeiten

Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle und Rechnungsführer: 07:30 bis 15:30 Uhr. Es ist der jeweilige Aushang im Eingangsbereich zu beachten.
Parteienverkehr: 08:00 bis 12:00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr

Kontakt

https://www.justiz.gv.at/

+43 5 76014 3474 99