Bezirksgericht Zell am Ziller
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Adresse
Unterdorf 1
6280 Zell am Ziller
Öffnungszeiten
Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 UhrEinlaufstelle und Rechnungsführer: 07:30 bis 15:30 Uhr. Es ist der jeweilige Aushang im Eingangsbereich zu beachten.
Parteienverkehr: 08:00 bis 12:00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr
Kontakt
+43 5 76014 3474 99