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Landesgericht Innsbruck

Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und - unabhängig vom Streitwert - bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen aber - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).

Im Strafrechtsbereich sind die Landesgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung).

In zweiter Instanz sind die Landesgerichte für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

Adresse

Maximilianstraße 4

6020 Innsbruck

Öffnungszeiten

Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Beratung in Arbeits- und Sozialrechtssachen: Dienstag 8:00 - 12:00

Kontakt

https://www.justiz.gv.at/

+43 5 76014 342499


+43-576-014342-000

Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 Uhr