Prof. Kahl stellt Gutachten vor

TSD-U-Ausschuss: MedienvertreterInnen zu Pressegespräch geladen

Heute, Donnerstag 23. Jänner 2020, hat U-Ausschussvorsitzender Toni Mattle zu einem Pressegespräch geladen. Interessierte MedienvertreterInnen nutzten diese Gelegenheit, sich das für den U-Ausschuss in der Causa TSD erstellte Gutachten von Universitätsprofessor Arno Kahl persönlich erläutern zu lassen.

Kernpunkte der juristischen Expertise von Univ.-Prof. Kahl:

  • Der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist in der Tiroler Landesordnung und im Tiroler Gesetz über Untersuchungsausschüsse auf die Kontrolle der „Verwaltung“ begrenzt. Das operative Geschäft der TSD GmbH ist keine Verwaltung. Umgehungsversuche zur Kontrolle des operativen Geschäfts der TSD haben immer die Aushebelung der Verfassung zu Folge.
  • Dem Ausschuss sind Akten vorzulegen. Das sind von einem Verwaltungsorgan angelegte, strukturierte Sammlungen von Schriftstücken, die von der ersuchten Stelle im Hinblick auf einen konkreten Verwaltungszwecks zusammengestellt worden ist, aber nicht jedweder Zettel oder jede Notiz. Bis auf einen einzigen Beweisbeschluss ist der U-Ausschuss dieser Auffassung auch immer gefolgt, was zutreffend ist, weil das Gesetz nur einen einzigen, einheitlichen Aktenbegriff kennt.
  • Nicht vorzulegen sind Protokolle der TSD selbst, weil diese keine „Akten“ des Landes sind. Es ist auch rechtswidrig, das zuständige Mitglied der Landesregierung aufzufordern, dieses solle die Vorlage von Akten der TSD durch deren Organe veranlassen.