Prüfergebnisse zum Projekt „Brückenschlag“ liegen vor

LTP van Staa informiert Klubobleute über Kalkkögel-Gutachten

Anlässlich einer Sitzung des Klubobleuterates informierte heute LTP Herwig van Staa die im Landtag vertretenen Klubs über die zwischenzeitlich vollzählig vorliegenden, vom Landtag in Auftrag gegebenen Gutachten zum Projekt Brückenschlag. Die Klubs werden sich nunmehr intensiv mit diesen Ergebnissen befassen und im Rahmen der Ausschusssitzungen diese Woche die weitere Vorgangsweise fixieren.  

Im Rahmen einer Pressekonferenz im Anschluss an diese Sitzung präsentierte der Landtagspräsident die Gutachten und fasste kurz die wichtigsten Ergebnisse zusammen. So stellte u.a. das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in seinem Gutachten zusammenfassend fest, dass aus seilbahnrechtlicher Sicht das geplante Projekt ausführbar sei. Das AWS (Austria Wirtschaftsservice) und die Tourismusbank, die sich in ihrer Stellungnahme mit der betriebswirtschaftlichen sowie beihilfenrechtlichen Bewertung des Skigebietszusammenschlusses auseinandersetzten, äußerten sich ebenfalls grundsätzlich positiv. Universitätsprofessorin Anna Gamper vom Institut für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck prüfte die vorgeschlagene Änderung des Tiroler Naturschutzgesetzes und kam zum Schluss, dass die Änderung in dieser Form verfassungswidrig sei. Schließlich beurteilte das Völkerrechtsbüro des Außenministeriums die Frage einer möglichen Verletzung der Alpenkonvention durch das Projekt Brückenschlag unter Verweis auf Art. 11 Abs.1 des Naturschutzprotokolles mit einem eindeutigen „Ja“. Auch würde im Falle der Umsetzung des Projektes „Brückenschlag“ aufgrund der föderalen Struktur Österreichs die Verpflichtung der Wiederherstellung des vorigen Standes das Bundesland Tirol treffen.

Alle Gutachten können ab sofort auf der Homepage des Tiroler Landtages (<link https: www.tirol.gv.at landtag>www.tirol.gv.at/landtag) unter den parlamentarischen Materialien zum Antrag Schigebietszusammenschlüsse im Großraum Innsbruck, Zl. 375/2014, abgerufen werden (Hinweis: Die betriebswirtschaftliche Bewertung von AWS und Tourismusbank kann derzeit nicht im Internet zum Antrag freigeschaltet werden, da die von den Projektproponenten zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Teil vertraulich sind und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Gesellschaften publiziert werden dürfen).