Petitionen
Einbringung und Erledigung von Petitionen bzw. BürgerInneninitiativen
Jede Bürgerin/jeder Bürger hat in Tirol das Recht, Petitionen im Tiroler Landtag einzubringen, entweder mittels Onlineformular, schriftlich per Post, durch persönliche Abgabe in der Landtagsdirektion bzw. per E-Mail.
Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Einbringung nicht anonym erfolgen darf und die Eingabe ein Begehren erkennen lassen muss. Die Petition wird dann von der Präsidentin/dem Präsidenten an die Mitglieder des Petitionsausschusses und die Klubs weitergeleitet. Der Ausschuss berät in der Folge, wie das Anliegen am besten umgesetzt werden kann, lädt dazu - falls notwendig - Auskunftspersonen und/oder die Einbringerin/den Einbringer, um diese/n persönlich zu hören. Erledigungen gibt es in verschiedenen Formen, beispielsweise Weiterleitung an die Landesvolksanwältin oder an ein Regierungsmitglied, aber auch die direkte Weiterleitung an den Tiroler Landtag in Form eines Antrages.
Übersicht über die eingelangten Petitionen
Unter Petitionsübersicht finden Sie eine Aufstellung der an den Tiroler Landtag gerichteten Petitionen, die man auch elektronisch unterstützen kann. Der genaue Vorgang wird in den folgenden Absätzen noch näher erklärt.
Elektronische Zustimmung zu Petitionen bzw. BürgerInneninitiativen
Mit der am 1. September 2013 neu geschaffenen elektronischen Zustimmungserklärung zu Petitionen und zu BürgerInneninitiativen bietet das Webportal des Tiroler Landtages eine Möglichkeit direkter BürgerInnenbeteiligung.
BürgerInnen können nun dem Anliegen einer im Landtag rechtsgültig eingebrachten Petition oder BürgerInneninitiative elektronisch zustimmen/unterstützen. Dies dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Ausschuss und Landtag informativen Charakter.
Online zustimmen
Die elektronische Zustimmungsmöglichkeit ist in der Liste der Petitionen bzw. BürgerInneninitiativen unter Online-Petitionen erreichbar. Durch Anklicken dieses Links wird das entsprechende Formular aufgerufen.
Wer kann zustimmen?
Eine elektronische Zustimmungserklärung kann von allen BürgerInnen abgegeben werden.
Wie erfolgt die Zustimmung?
Bei Abgabe der Zustimmungserklärung ist die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Ankreuzen auf dem elektronischen Formular zu bestätigen. Anzugeben sind ferner: Zu- und Vorname, Postleitzahl, Ort sowie eine funktionsfähige E-Mail-Adresse, an die ein Link zur Bestätigung der Zustimmung übermittelt wird. Die Staatsangehörigkeit ist kein Pflichtfeld.
Zustimmende Personen, die ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Daten erklären, werden unter dem Punkt „Zustimmungserklärungen“ gelistet. Darüber hinaus ist es möglich, jeweils die Gesamtzahl der bislang zu einer BürgerInneninitiative/Petition abgegebenen Zustimmungserklärungen (inkl. die Anzahl der Erklärungen von nicht veröffentlichten Personen) abzurufen.
Bis zum Abschluss der Beratungen im Ausschuss für Petitionen steht die elektronische Zustimmungsmöglichkeit offen.