Ausschusssitzungen
Zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen werden vom Landtag Ausschüsse eingerichtet. Deren Mitglieder werden vom Landtag nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes für die Dauer der Gesetzgebungsperiode gewählt. Die Mitglieder der Landesregierung sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Auf Verlangen eines Ausschusses sind sie hierzu verpflichtet. Ausschüsse können zur Vorberatung eines ihnen zugewiesenen Verhandlungsgegenstandes einen Unterausschuss einsetzen, welchem aber nur beratende Funktion zukommt. Außerdem haben Ausschüsse die Möglichkeit, durch die Präsidentin/den Präsidenten die Landesregierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen sowie Auskunftspersonen und Landesbedienstete zur Beratung zu den Ausschusssitzungen beizuziehen.
Die nächsten Ausschusssitzungen finden vom 22. bis 24. Jänner 2025 statt.
Nachstehend finden Sie die derzeit eingerichteten Ausschüsse. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sind in der Ausschussliste als PDF-Datei abrufbar.
- Notstandsausschuss
- Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss
- Finanzkontrollausschuss
- Ausschuss für Föderalismus, Europäische Integration und Europaregion Tirol
- Ausschuss für Petitionen
- Ausschuss für Soziales, Frauen, Integration und Inklusion sowie Gesundheit und Pflege
- Ausschuss für Sicherheit, Gesellschaft, Generationen, Freizeit und Sport
- Ausschuss für Bildung, Kinderbetreuung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung
- Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit, Ökologie, Energie, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft
- Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Industrie, Tourismus, Digitalisierung und Technologie
- Ausschuss für Wohnen, Raumordnung, Rechts- und Gemeindeangelegenheiten
- Finanzausschuss