Landtagssitzungen
Aktuelles
Die Themen und Links werden zeitnah vor der jeweiligen Sitzung ergänzt.
- Die nächste Landtagssitzung findet vom 19. bis 21. März 2025 statt (21. März - Reservetag).
- Themen der Fragestunde
- Thema der Aktuellen Stunde
- Tagesordnung
- Übersicht der vergangenen Sitzungen
- Informationen zum Sitzungsablauf
Allgemeines
Die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident beruft den Landtag zu den zumeist zweitägigen Sitzungen ein, die planmäßig im Februar, März, Mai, Juli, Oktober, November und Dezember stattfinden. Außerplanmäßige Sitzungen sind auf Antrag von mindestens zehn Abgeordneten oder der Landesregierung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Außerdem kann die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident zu jeder Zeit eine Sitzung einberufen.
Die Sitzungen des Landtages im Alten Landhaus sind grundsätzlich öffentlich und werden via Livestream übertragen. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn es die Präsidentin/der Präsident oder mindestens ein Fünftel der anwesenden Abgeordneten verlangt und vom Landtag mit einfacher Mehrheit in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wird.
Gesetzesanträge werden zunächst in den Ausschüssen vorberaten, wobei auch Abänderungen möglich sind. Im Plenum des Landtages erstattet der führende (= hauptzuständige) Ausschuss anschließend einen Bericht und stellt einen Antrag auf Annahme oder Ablehnung. Es folgt eine Debatte in freier Rede mit anschließender Beschlussfassung. Auch im Plenum können noch Abänderungen des Antrags erfolgen.
Ein gültiger Beschluss des Landtages kommt nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande. Bei Landesverfassungsgesetzen oder Landesgesetzen mit Verfassungsbestimmungen müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein und es muss eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht werden. Stimmenthaltungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen, die Abgeordneten müssen mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen.
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Fixpunkte: So beginnt jede planmäßige Landtagssitzung mit einer Fragestunde, in der Abgeordnete an die anwesenden Regierungsmitglieder mündliche Anfragen über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches stellen können. Am Beginn des zweiten Sitzungstages findet eine Aktuelle Stunde statt, in der jeweils ein Thema von landespolitischer Bedeutung ohne Beschlussfassung debattiert wird.
Das jeweils erste Zusammenkommen der MandatarInnen zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode wird Konstituierende Sitzung genannt. Hier findet u.a. die Wahl des Präsidiums, der Landesregierung und der BundesrätInnen statt.