Die Konstituierende Sitzung

In der Konstituierenden Sitzung nach der Landtagswahl haben die neuen Abgeordneten in die Hand der bisherigen Präsidentin/des bisherigen Präsidenten die Beachtung der Bundesverfassung, der Landesverfassung, der sonstigen Bundes- und Landesgesetze sowie die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.
Sodann wählt der Landtag die Präsidentin/den Präsidenten des Tiroler Landtages und die zwei VizepräsidentInnen. Die neu gewählte Präsidentin/der neu gewählte Präsident übernimmt nach ihrer/seiner Angelobung den Vorsitz und führt die Wahl der Landesregierung sowie der fünf vom Land Tirol zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Bundesrates durch.
Vor Amtsantritt haben die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann in die Hand der Landtagspräsidentin/des Landtagspräsidenten die Beachtung der Landesverfassung, der Bundesgesetze und der sonstigen Landesgesetze sowie die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Pflichten, die weiteren Mitglieder der Landesregierung in die Hand der Landeshauptfrau/der Landeshauptmann die Beachtung der vorher genannten Vorschriften und zusätzlich der Bundesverfassung zu geloben. Zudem gelobt die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann die Beachtung der Bundesverfassung in die Hand der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten.