Gewaltentrennung
Der Grundsatz der Gewaltentrennung ist – neben dem demokratischen, rechtsstaatlichen, republikanischen, bundesstaatlichen und liberalen Prinzip – eines der Grundprinzipien unserer Bundesverfassung. Durch die Verteilung der drei Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) auf verschiedene Funktionsträger soll Machtmissbrauch verhindert und die Freiheit aller hier lebenden Menschen sichergestellt werden.
Verteilung der Staatsgewalten in Tirol
In Tirol fällt die gesetzgebende Gewalt dem Landtag und seinen 36 Abgeordneten zu. Das oberste Verwaltungsorgan ist die Tiroler Landesregierung, welche sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben ihres Geschäftsapparates, dem Amt der Tiroler Landesregierung, bedient. Die Rechtsprechung wird von den Gerichten wahrgenommen und durch unabhängige RichterInnen ausgeübt. So erkennt das Landesverwaltungsgericht Tirol beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von individuellen Verwaltungsakten im Bereich des Bau- und Raumordnungsrechtes.
Weitere Informationen zur Gewaltentrennung finden Sie auf der Webseite des Parlaments.