Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren
Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Diese Verfahren zielen insbesondere darauf ab, Nachteile zu beseitigen, die durch eine mangelhafte Agrarstruktur oder durch Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse verursacht werden. Erreicht wird dies insbesondere durch eine Neueinteilung der Grundstücke im betroffenen Gebiet sowie durch die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und der Errichtung gemeinsamer Anlagen (Wegebau, Kultivierungen, etc.). Ebenso ist die Schaffung einer gesicherten Erschließung aller vom Verfahren umfassten Flächen vorgesehen. Die Abteilung Agrarrecht ist dabei Ansprechpartner für alle rechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren auftreten.
Die technisch bzw. agrarfachlichen Angelegenheiten der Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren werden durch die Abteilung Bodenordnung wahrgenommen (Durchführung von Bodenbewertungen, Planung gemeinsamer Maßnahmen und Anlagen, Planung der Neueinteilung, Kostenberechnungen, etc.)