Land- und forstwirtschaftliche Bringungsrechte
Ein Bringungsrecht ist das zugunsten von Grundstücken, die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gewidmet sind, eingeräumte Recht, Personen und Sachen über fremden Grund zu bringen. Bringungsrechte können die Berechtigung umfassen, eine Bringungsanlage (Fahrweg oder Seilweg) zu errichten, auszugestalten, zu erhalten, zu benützen und zu verwalten oder eine fremde Bringungsanlage zu benützen und auszugestalten. Für eine derartige Rechtseinräumung durch die Agrarbehörde ist das Vorliegen eines sog. Bringungsnotstandes Voraussetzung. Wird ein Bringungsrecht zugunsten mehrerer Grundstücke von mindestens drei verschiedenen Eigentümern gemeinsam eingeräumt, so bilden die Eigentümer dieser Grundstücke eine Bringungsgemeinschaft. Die Aufsicht über Bringungsgemeinschaften sowie die Überprüfung der sicherheitstechnischen Eignung der Bringungsanlagen obliegt ebenfalls der Agrarbehörde.