Teilwälder in Tirol
Die Teilwälder in Tirol stellen eine regionale rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Besonderheit dar. Sie bestehen in den Bezirken Lienz, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Reutte, Imst, Schwaz und Kufstein.
Als Teilwälder bezeichnet man Waldkomplexe, an denen – im Gegensatz zu sog. unverteiltem Wald – ausschließliche Holz- und Streunutzungsrechte bestehen.
Unter Teilwaldrechten versteht man also ausschließliche Holz- und Streunutzungsrechte,
- die in der Regel mit einer Stammsitzliegenschaft (= bücherliche Einlagezahl) verbunden sind,
- auf einer abgegrenzten Teilfläche bestehen
- und deren Grundeigentümer eine Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft ist.
Teilwaldrechte gelten als Anteilsrechte im Sinne des Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996.
Als öffentliche Rechte sind Teilwaldrechte – wie Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft – nicht pfändbar, nicht verpfändbar, nicht belastbar, können nicht ersessen werden und ihre Nichtnutzung kann zu keiner Verjährung führen.