Wald- und Weideservituten
Wald- und Weideservituten (Einforstungsrechte)
Ein besonderes Rechtsgebilde stellen die Wald- und Weideservituten dar. Zur Abgrenzung dieser Rechte von zivilrechtlichen Dienstbarkeiten („Servituten“) bedient man sich auch des Begriffes der „Einforstungsrechte“. Es handelt sich dabei um Nutzungsrechte auf fremdem Grund und Boden.
Das Wald- und Weideservitutengesetz bezeichnet als Nutzungsrechte
- alle wie immer benannten Rechte, in oder aus einem fremdem Wald Holz oder sonstige Forstprodukte zu beziehen
- Weiderechte auf fremdem Grund und Boden
- Felddienstbarkeiten auf Wald oder der Waldkultur gewidmetem Boden mit Ausnahme der Wegerechte
Einforstungsrechte bestehen ausschließlich aufgrund von Servitutenregulierungs-Urkundende, die im Zuge des Kaiserlichen Patents 1853 („Servituten- oder Grundlastenpatent“) erstellten wurden oder aufgrund agrarbehördlich genehmigter Rechtsgeschäfte.
In der Regel stehen Einforstungsrechte immer mit Bedürfnissen einer typischerweise land- und forstwirtschaftlichen genutzten Liegenschaft in Verbindung. Wirtschaftlich bedeuten sie für die berechtigten Güter als Ersatz für Eigenflächen eine Ergänzung der betrieblichen Substanz durch Berechtigungen auf fremdem Grund in unterschiedlichen Ausformungen und Festlegungen
Das Ausmaß der einforstungsbelasteten Fläche beläuft sich in Österreich auf rund 594.000 Hektar, das sind 7 % der Staatsfläche. Am meisten belastet sind Staatsflächen im Ausmaß von 79 %, aber auch 11 % Privatgrundbesitz, 7 % Gemeinschaftswald und 3 % kirchlicher Besitz weisen Einforstungsbelastungen auf. Ungefähr 38.000 Berechtigte haben einen jährlichen Anspruch auf 96.000 fm Nutzholz und 340.000 rm Brennholz sowie auf Weiderechte im Ausmaß von 174.000 Großvieheinheiten.