Almerschließungen
Eine vernünftige Bewirtschaftung von Almen
Almen ohne Zufahrt sind in der heutigen mobilen und technisierten Welt nur mehr schwer und mit viel zusätzlichem Aufwand zu bewirtschaften. Dieser Umstand fand auch im Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) in der Alpung und Behirtung Berücksichtigung, in der Zuschläge für besondere und dauerhafte Erschwernisse für nicht erschlossene Almen gewährt werden.
Zur Sicherung der Almbewirtschaftung wird bei der Errichtung von Zufahrtswegen, Viehtriebswegen und Wirtschaftswegen wird eine fachliche Beratung durchgeführt und auch – nach Möglichkeit - amtswegig projektiert.
Es wird dabei besonderes Augenmerk auf eine sichere und umweltbewusste Bauausführung Augenmerk gelegt, wobei eine eingehende Moderation mit allen Beteiligten im Verfahren unerlässlich ist. Die Wegbreiten bewegen sich zwischen 2 m (Viehtrieb) und 3,5 m (Hauptzufahrten). Die Wegsteigungen werden bei Viehtriebswegen bis etwa 30 %, bei Fahrwegen im Regelfall bis zu 12 %, bei Wirtschaftswegen bis 15 % ausgeführt. Die Wegböschungen werden – dem Baugelände entsprechend – oben abgerundet und möglichst flach ausgeführt.
Wo zur Erschließung von Almen Fahrwegeaus verschiedensten Gründen (z.B. schwieriges Baugelände, etc.) nicht realisierbar sind, bilden landwirtschaftliche Seilwege eine geeignete Alternativerschließung.
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