Ortskernrevitalisierung
Leerstand ist ein Problem in vielen Orten. Einerseits verlieren diese Bereiche zunehmend an Attraktivität und den Gemeinden entstehen erhebliche Mehrkosten durch Neuerschließungen, um Wohnraum für junge GemeindebürgerInnen zu schaffen.
Daher werden im Rahmen der Ortskernrevitalisierung Gemeinden und Privatpersonen animiert diese leerstehende Gebäude wieder mit Leben zu füllen, ihnen neue Funktionen zu geben und mit dieser Strategie wieder Leben ins Dorf zu bringen. Dadurch erwachsen letztlich den Tiroler Gemeinden und der Bevölkerung viele Vorteile.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen bedürfen der Bewusstseinsbildung der Akteure, der Beratung und Begleitung durch Baufachleute, die behutsam mit alter Bausubstanz umzugehen wissen.
Vorteile der Revitalisierung alter Bausubstanz
Gesellschaftspolitisch: Gemeindebürger, vor allem junge Menschen, können im Ort bleiben – lebendige Ortszentren
Raumordnerisch: Revitalisierung statt Neuwidmung, Bereiche sind bereits erschlossen
Kulturpolitisch: Qualitätssicherung bereits bestehender Kulturgüter, kein Leerstand
Wirtschaftlich: Wertschöpfung vor Ort, Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
Hinweis zur Initiative „Sicheres Vermieten“
Das Land Tirol bietet zur Mobilisierung von Leerstand für private VermieterInnen und Mietinteressenten weitere Hilfestellungen an.
Informationen dazu sind verfügbar unter: www.tirol.gv.at/sicheresvermieten
Das Beispiel Ortskernrevitalisierung Silz
Bilddokumentation Umbau Haus Zeggele Silz
Das Buch Ortskernrevitalisierung Silz
Richtlinie für die Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern
Zum Online-Formular
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt entsprechend des Baufortschritts zu zwei gleichen Teilen:
- Teilzahlung nach Fertigstellung der wesentlichen Rohbauarbeiten (wie Baumeister, Zimmermeister..)
- Teilzahlung nach Gesamtfertigstellung
Das Zahlungsansuchen ist mittels dem Formular "Baufortschrittsmeldung" bei der Förderstelle einzubringen. Die Standortgemeinde hat dabei den ordnungsgemäßen Baufortschritt zu bestätigen - bei Gesamtfertigstellung sind abhängig von der Nutzung, erforderliche Bestätigungen bzw. allfällige Bewilligungen beizulegen.
Im Zuge der Endabrechnung erfolgt eine Abnahme der durchgeführten Revitalisierungsmaßnahmen durch die Förderstelle.