Förderungen 2014 bis 2022
Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE2020)
- Förderungen im Bereich Agrar (z.B. Investitionen, JunglandwirtInnen, Bildung, Diversifizierung sowie Dorferneuerung und Lokale Agenda)
- Förderungen im Bereich Forst
- Förderungen im Bereich Gesundheit und Soziales
- Förderungen im Bereich Naturschutz
- Förderungen im Bereich EU-Regionalförderung
Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE2020)
Das Österreichische Programm (in der jeweils gültigen Fassung) für die Entwicklung des ländlichen Raumes (CCI 2014AT06RDNP001) wurde mit der Entscheidung der Europäischen Kommission C(2014)9784 endgültig am 12.12.2014 genehmigt.
Mit GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 (Stammfassung) bzw. G.Z 2021-0.670.360 (letzte Änderung in Kraft getreten mit 07.12.2022) wurde die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“ erlassen.
Achtung: Gemäß Sonderrichtlinie Punkt 1.7.3 sind sämtliche Leistungen und Kosten erst nach Antragseingang bei der jeweiligen Förderstelle anrechenbar.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Mit den Auswahlkriterien (Version 14 vom 02.03.2023) sollen die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen und Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden.
Publizitätsbestimmungen
Begünstigte im Rahmen einer finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 verpflichtet, die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz über die erhaltene Förderung, gemäß den Informations- und Publizitätsbestimmungen, zu informieren.
Hierzu steht auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ein Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20 im Downloadbereich zur Verfügung.
Förderungen im Agrarbereich
Die Gruppe Agrar mit ihren zuständigen Organisationseinheiten ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (M1)
Zu den Wissentransfer und Informationsmaßnahmen gehört die Vorhabensart Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Landwirtschaft (1.1.1.a), zudem die Vorhabensart Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft (1.2.1.a) sowie die Vorhabensart Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen in der Landwirtschaft (1.3.1.a) - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4.2.1.b)
Stichtag für letztes Auswahlverfahren: 01.06.2023
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (4.3.1)
- Existenzgründungsbeihilfe für JunglandwirtInnen (6.1.1)
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1)
Stichtag für letztes Auswahlverfahren: 01.08.2023
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Diversifizierung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (6.4.2)
- Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (7.1.2)
- Lokale Agenda 21 (7.1.3)
- Ländliche Verkehrsinfrastruktur (7.2.1)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (7.6.2)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte - Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (16.04.1)
Zahlungsantrag für noch nicht abgeschlossene Projekte
Förderungen im Bereich der Forstwirtschaft
Für Förderungen im Bereich der Forstwirtschaft ist die Gruppe Forst zuständig für folgende Vorhabensarten:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (M1)
Zu den Wissentransfer und Informationsmaßnahmen gehört die Vorhabensart Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Forstwirtschaft (1.1.1.b), zudem die Vorhabensart Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Forstwirtschaft (1.2.1.b) sowie die Vorhabensart Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen in der Forstwirtschaft (1.3.1.b). - Inanspruchnahme von Beratungsleistungen - Forstwirtschaft (2.1.1.b)
- Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (4.3.2)
- Investitionen in kleine touristische Infrastruktur - Länder (7.5.1.c)
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Forst (7.6.1.c)
- Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (7.6.4)
- Aufforstung und Anlage von Wäldern (8.1.1)
- Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (8.4.1)
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (8.5.1)
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (8.5.2)
- Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm (8.5.3)
- Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (8.6.1)
- Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (8.6.2)
- Erhaltung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (15.1.1)
- Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes (15.2.1)
- Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor (16.05.1)
- Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene (16.08.1)
Förderungen im Bereich Soziales
Die Abteilung Soziales ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Soziale Angelegenheiten (7.4.1.a) - Bereich Soziales (Abt. Soziales bzw. Abt. Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe)
- Soziale Angelegenheiten (7.4.1.b) - Bereich Gesundheit (Abt. Gesundheitsrecht und Krankenanstalten)
Förderungen im Bereich Naturschutz
Für Förderungen im Bereich Naturschutz ist die Abteilung Umweltschutz Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes - Naturschutz (7.1.1.a)
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Naturschutz (7.6.1.a)
- Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes - Naturschutz (16.05.2.a)
Förderungen im Fachbereich EU-Regionalpolitik
Für Förderungen im Bereich EU-Regionalförderung Tirol ist die Abteilung Landesentwicklung Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
- Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie (19.1.1)
- Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (19.2.1)
- Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (19.3.1)
- Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung (19.4.1)
Projektdatenbank Netzwerk Zukunftsraum Land LE 14-20
Diese Projektdatenbank soll einen Überblick über die geförderten Projekte der laufenden LE-Periode 14-20 und der vergangenen Periode 07-13 geben.
Sie bietet den Projektträgerinnen und Projektträgern die Möglichkeit, ihre Projekte sichtbar zu machen sowie der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.
Tiroler Fördertransparenzgesetz
Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 07.11.2012 idgF das Tiroler Fördertransparenzgesetz beschlossen. Entsprechend diesem sind Landesförderungen pro Förderart mit dem vollständigen Namen bzw. der Bezeichnung der juristischen Person, der Postleitzahl, der Art und Höhe der Förderung, der Gesamtinvestitionssumme sowie der gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und zu veröffentlichen.
In der Transparenzdatenbank des Landes werden die ausbezahlten Landesförderungen bzw. –kredite personenbezogen veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte bis einschließlich des Jahres 2021 in Form von Förderberichten. Seit dem Jahr 2022 gibt es eine eigene digitale Förderanwendung.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite Förderungen und Transparenz
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol