Förderungen 2023 bis 2027
GAP-Strategieplan Österreich 2023 bis 2027
In der Förderperiode 2023 bis 2027 löst der nationale GAP-Strategieplan die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme ( Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab.
EMFAF-Programm Österreich 2021 bis 2027
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Jahre 2021 – 2027 wurde Mitte 2021 als neues Förderinstrument für den europäischen Fischerei- und Aquakultursektor eingerichtet.
Fördermaßnahmen des Landes Tirol im Agrarsektor 2023 bis 2029
Das Land Tirol gewährt in den Jahren 2023 bis 2029 einen Beitrag zu Kosten für förderspezifische Maßnahmen in Tirol.
Diese Maßnahmen werden nach der Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar nach Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 der Kommission vom 14.12.2022 mit der Geltungsdauer bis 31.12.2029 beziehungsweise nach Verordnung (EU) Nr 1408/2013 in der jeweils gültigen Fassung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor abgewickelt.
GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Die Genehmigung des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 durch die Europäische Kommission erfolgte mit Durchführungsbeschluss C(2022) 6490 final vom 13.09.2022.
Mit GZ 2022-0.788.143 wurde die Sonderrichtlinie vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft am 13. Jänner 2023 genehmigt und ist auf der Website des BML unter Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen (bml.gv.at) verfügbar.
Die AMA wurde mit der Digitalisierung der Antragstellung in den Bereichen der Sektor- und Projektmaßnahmen (Imkerei, Obst & Gemüse, Wein und Ländliche Entwicklung) beauftragt. Zu diesem Zweck wurde die gemeinsame Digitale Förderplattform (DFP) entwickelt. Die DFP ist unter www.eama.at aufrufbar. Die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) setzt eine Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) voraus. Details zur Erstregistrierung sind unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten abrufbar.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der förderwerbenden Personen, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Unterstützung im Einklang mit der Zielsetzung der Fördermaßnahmen gewährleistet werden.
Förderbereiche
Für folgende Interventionen finden Sie auf der Homepage der AgrarMarkt Austria (AMA) im Informationsportal zu den Sektor- und Projektmaßnahmen sämtliche notwendigen Informationen (Fördermaßnahmen, Einreichfristen, maßnahmenspezifische Merkblätter und Unterlagen) sowie allgemeine Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen, DFP-Handbücher) - beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mehr über die Digitale Förderplattform möglich ist:
- 73-01 - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
- 73-02 - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 73-03 - Infrastruktur Wald
- 73-04 - Waldbewirtschaftung
- 73-05 - Investitionen in überbetriebliche Bewässerung und Hangstabilisierung
- 73-06 - Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos
- 73-07 - Investitionen in gewässerökologische Verbesserung
- 73-08 - Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- 73-09 - Ländliche Verkehrsinfrastruktur
- 73-10 - Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
- 73-11 - Investitionen in soziale Dienstleistungen
- 73-12 - Investition in erneuerbare Energien
- 73-13 - Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene
- 73-14 - Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil
- 73-15 - Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
- 73-16 - Unterstützung für Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur mit Fokus auf alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz
- 73-17 - Unterstützung von Investitionen im Zuge von Unternehmensübergaben im ländlichen Raum
- 73-18 - Ausgleich landwirtschaftlicher Einkommensverluste aufgrund von Erstaufforstungen
- 75-01 - Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
- 75-02 - Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Kleinunternehmen mit Mehrwert für den ländlichen Raum
- 77-01 - Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen
- 77-02 - Zusammenarbeit
- 77-03 - Ländliche Innovationssysteme.
- 77-04 - Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung
- 77-05 - Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung
- 77-06 - Förderung von Operationellen Gruppen und von Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-AGRI
- 78-01 - Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung
- 78-02 - Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)
- 78-03 - Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder.
Informationen zum Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL), zur Ausgleichszulage Berggebiete/Benachteiligte Gebiete (AZ) sowie zu Direktzahlungen (DZ) finden Sie auf den weiterführenden Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
EMFAF Programm 2021 bis 2027 - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Die EU-Kommission hat das EMFAF-Programm Österreich 2021 - 2027 mit 20. Juli 2022, Nummer C(2022)5166, genehmigt.
Die Sonderrichtlinie zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021 – 2027 (Stammfassung GZ-2022-0.420.895) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wurde mit 2. November 2022 erlassen und tritt rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft.
Auswahlverfahren und Kriterien
Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung aller Personen, die einen Antrag stellen, eine bestmögliche Nutzung der Finanzmittel und eine auf die Zielerreichung fokussierte Ausrichtung der Maßnahmenarten gewährleistet werden. Damit soll eine nachhaltige Entwicklung des Aquakultur- und Fischereisektors in Österreich gefördert und zur Zukunftsfähigkeit des Sektors beigetragen werden.
Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Informationen und Mustervorlagen für die Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich des EMFAF-Programms 2021 - 2027 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.
In Tirol werden folgende Maßnahmenarten angeboten
Maßnahmenart 1 - Binnenfischerei
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 31.03.2025
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der ha. Gruppe vorliegen.
Maßnahmenart 4 - Aquakultur
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 31.03.2025
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der ha. Gruppe vorliegen.
Maßnahmenart 6 - Verarbeitung
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 31.03.2025
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der ha. Gruppe vorliegen.
Maßnahmenart 7 - Vermarktung
Antrag auf Fördermittel
Formblatt Kostenaufstellung
Formblatt Projektbeschreibung
Stichtag zum Auswahlverfahren: 31.03.2025
Es können nur Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen werden, die bis zu diesem Stichtag vollständig bei der ha. Gruppe vorliegen.
Zur Beachtung:
Übersteigen die beantragten und die bereits abgerechneten Investitionskosten einer förderungswerbenden Person für ein oder mehrere Vorhaben im Zeitraum von drei Jahren in Summe 350.000 Euro, ist von der förderungswerbenden Person ein fischereiliches Fachgutachten von einer unabhängigen Stelle (z. B.: Bundesamt für Wasserwirtschaft) einzuholen und die Wirtschaftlichkeit der Investition auf Basis eines von der förderungswerbenden Person vorzulegenden betriebswirtschaftlichen Gutachtens (s. Pkt. 1.8.3.4 bis 1.8.3.9) eines oder einer gerichtlich beeideten Sachverständigen zu belegen. Im Ermessen der zwischengeschalteten Stelle können diese Gutachten auch unterhalb der o. a. Grenze eingefordert werden.
Fördermaßnahmen des Landes Tirol im Agrarsektor
Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe Nr. SA.110822
Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmitteln
Das Land Tirol gewährt außerhalb der nationalen und EU-kofinanzierten Förderungsprogramme Beihilfen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Tiroler Landwirtschaft.
Bei diesen Projekten handelt es sich um Vorhaben, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Tirols geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen. Dies geschieht durch Förderung von Investitionen, Personal- und Sachaufwand.
Gemäß § 6 Abs. 3 gilt: Für die Abwicklung der im III. Teil angeführten Maßnahmen können von den Förderungsabwicklungsstellen detaillierte Arbeitsvorschriften bzw. Abwicklungsvorschriften (Merkblätter) mit Einschränkungen der Fördersätze und zusätzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Für die Maßnahmen gemäß §§ 36 und 37 sind jedenfalls derartige Vorschriften zu erstellen.
Gemäß Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe Nr. SA.110822 liegen folgende Merkblätter vor (jeweils gültig bis 31.12.2024):
Landesförderung für Projektbetriebe -
Investitionsförderung in Kälberställe
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer (Achtung: ID-Austria wird benötigt).
Landesförderung für Direktvermarktungsbetriebe -
Digitalisierung & Geräte zur Direktvermarktung
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer (Achtung: ID-Austria wird benötigt).
Landesförderung Herdenschutz Zaunmaterial
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer (Achtung: ID-Austria wird benötigt).
Landesförderung für Milchkuhbetriebe ohne 120 Tage Auslauf oder Weidegang
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer (Achtung: ID-Austria wird benötigt).
Landesförderung für Obst- und Gemüsebaubetriebe - Digitalisierung & Smart Farming
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer (Achtung: ID-Austria wird benötigt).
Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe Nr. SA.108213
Zuschuss zu Kontrollkosten für Biobetriebe
Das Land Tirol gewährt einen Beitrag zu den Kosten für die Kontrollen bei Biobetrieben in der landwirtschaftlichen Urproduktion.
Ziele dieser Förderung sind insbesondere, Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe zur biologischen Bewirtschaftung zu leisten, eine Kostenentlastung bei den Aufwendungen für die Kontrollkosten zu bewirken sowie die Absicherung der kontrollierten biologischen landwirtschaftlichen Produktion in Tirol.
Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe Nr. SA.111895
Förderung der Sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft
Mit dieser Förderung soll die Soziale Betriebshilfe in der Landwirtschaft unterstützt werden. Diese ist zur wirtschaftlichen Absicherung eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Ausfall einer betriebseigenen Arbeitskraft (z. B. durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, ärztlich verordnetem Kur- oder Erholungsaufenthalt) erforderlich. Damit sollen den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben die Leistungen von Vertretungsdiensten zu weitgehend einheitlichen und vergleichbaren finanziellen Bedingungen angeboten werden.
Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe Nr. SA.108214
Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen
Das Land Tirol gewährt einen Beitrag zu den Kosten der Errichtung von Produktionsanlagen für die Speisefischerzeugung.
Ziele dieser Förderung sind für die Einsteiger in die Speisefischproduktion einen Anreiz zu schaffen, die Angebote an in Tirol erzeugten Speisefischen für Konsumentinnen und Konsumenten zu erhöhen, die ökologischen Wasserverhältnisse in Tirol anzupassen, die Diversifizierung und Innovation im primären Sektor zu unterstützen sowie eine zusätzliche Einkommensquelle für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu schaffen.
De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Beihilfen zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft in Tirol
Das Land Tirol gewährt eine zweijährige Umstellungsbeihilfe für Betriebe, die auf biologische Wirtschaftsweise umstellen.
Ziele dieser Förderung sind insbesondere den Anteil an biologisch wirtschaftenden Betrieben in Tirol zu erhöhen, für noch nicht biologisch wirtschaftende Betriebe einen Anreiz zur biologischen Bewirtschaftung zu schaffen sowie einen Beitrag zum Ausgleich der Vermarktungsbeschränkungen in der Umstellungsphase zu leisten.
Die Antragstellung erfolgt online über die zuständige Landwirtschaftskammer.
De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Gewährung einer Betriebssicherungsprämie für Kleinbetriebe
Das Land Tirol gewährt im Zeitraum 2024 bis 2027 einen Beitrag zu den Kosten für die Bewirtschaftung kleiner und kleinster Bergbauernbetriebe mit erschwerten Bewirtschaftungsverhältnissen in Tirol.
Ziele dieser Förderung sind insbesondere ein Beitrag zur Absicherung der Bewirtschaftung extremer Bergbauernbetriebe, ein Anreiz zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Klein- Kleinstbetrieben, ein Ausgleich von naturbedingten Nachteilen bei der Bewirtschaftung sowie die Erhaltung der Kulturlandschaft
De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Beihilfen für Vollmilchmastkälber
Das Land Tirol gewährt einen Beitrag für den Absatz von Kälbern auf dem österreichischen Markt.
Ziele dieser Förderung sind insbesondere den Anteil an Kälbern zu verringern, die innerhalb der Europäischen Union und auch in Drittstaaten exportiert werden, die höheren Kosten, die durch den Einsatz von Vollmilch für die Kälberaufzucht und Kälbermast entstehen, teilweise auszugleichen, das Verständnis für die gesamte Wertschöpfungskette bei den bäuerlichen Betrieben zu erhöhen, das Angebot an Mastkälbern an die Aufnahmefähigkeit des Marktes anzupassen sowie das Tierwohl über die gesamte Haltungszeit der Kälber zu verbessern.
Die Antragstellung erfolgt bei der Landwirtschaftskammer Tirol.
De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Beihilfe zum Ankauf von hochwertigen Zuchttieren
Die Unterstützung des Ankaufes hochwertiger Zuchttiere ist im Berggebiet von besonderer Bedeutung, da aufgrund der überwiegend vorherrschenden Grünlandnutzung die Produktion und der Verkauf von Zuchtvieh ein wesentliches Einkommensstandbein der Berglandwirtschaft darstellt. Auch sollen mit dieser Unterstützung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung der Zuchttiere geschaffen und die Tiergesundheit und Langlebigkeit der Viehbestände verbessert werden.
Richtlinie
De-minimis Beihilfen im Agrarsektor
Beihilfen zur Förderung der Milchkuhalpung in Tirol
Das Land Tirol gewährt einen Beitrag für die Alpung von Milchkühen.
Ziele dieser Förderung sind insbesondere die Bewirtschaftung der Almen (insbesondere der Melkalmen) zu fördern und zu erhalten, einen Ausgleich für die geringeren Milchleistungen der Almkühe zu schaffen, die arbeitsintensive Alpung von Milchkühen zu fördern, die Melkalmen als besonders tiergerechte Haltungsform in den Sommermonaten zu erhalten, einen Beitrag zur Förderung der Tiergesundheit zu leisten, mit der Weideführung einen konkreten Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu erreichen, mit der Almmilch ein hervorragendes Ausgangsprodukt für eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Spezialprodukten anzubieten sowie den Almbereich als attraktiven Erholungsraum zu erhalten.
De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Qplus Rind für Kleinbetriebe - Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung in Tirol
Das Land Tirol gewährt an Kleinstbetriebe eine Förderung für die höheren Aufwendungen im Rahmen der Produktionsrichtlinien "Rinderhaltung des AMA-Gütesiegels".
Ziele dieser Förderung sind insbesondere die Schaffung eines Anreizes für Kleinstbetriebe zur Teilnahme am Modul Qplus Rind im Rahmen der Produktionsrichtlinie des AMA-Gütesiegels, die Unterstützung von Bewirtschaftern für höhere Aufwendungen durch die Teilnahme am Modul Qplus Rind im Rahmen der Produktionsrichtlinie Rinderhaltung des AMA-Gütesiegels sowie der Beitrag zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätserzeugung in der Mutterkuhhaltung und der Verbesserung der Tiergesundheit und damit des Tierwohls durch die Einhaltung der Produktionsrichtlinien.
Das Land Tirol fördert für Kleinstbetriebe (durchschnittlicher Mutterkuhbestand von 3 bis 5 Tieren) die Produktion nach dem AMA Gütesiegel mit € 700,00.
Die Antragstellung erfolgt über die Rinderzucht Tirol eGen.
Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Das Land Tirol gewährt Förderungen zur Wohnraumbeschaffung entweder zur Errichtung von Landarbeiter-Eigenheimen oder zum Erwerb von Eigentumswohnungen als Direktförderung über die Landarbeiterkammer oder aus Mitteln des Landeskulturfonds.
Ziel ist es, die notwendigen Arbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft zu halten und ein Abwandern in andere Berufsgruppen zu verhindern. In erster Linie sind Familien von Land- und Forstarbeitern mit mehreren Kindern zu berücksichtigen.
Richtlinie gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975 über die Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Tiroler Fördertransparenzgesetz
Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 07.11.2012 idgF das Tiroler Fördertransparenzgesetz beschlossen. Entsprechend diesem sind Landesförderungen pro Förderart mit dem vollständigen Namen bzw. der Bezeichnung der juristischen Person, der Postleitzahl, der Art und Höhe der Förderung, der Gesamtinvestitionssumme sowie der gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und zu veröffentlichen.
In der Transparenzdatenbank des Landes werden die ausbezahlten Landesförderungen bzw. –kredite personenbezogen veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte bis einschließlich des Jahres 2021 in Form von Förderberichten. Seit dem Jahr 2022 gibt es eine eigene digitale Förderanwendung.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite Förderungen und Transparenz
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol