Baulandumlegung
Die Neuordnung des Baulandes fällt in die Zuständigkeit der Landesabteilungen Bodenordnung für Nordtirol und Agrar Lienz für Osttirol.
Die Baulandumlegung ist ein im Tiroler Raumordnungsgesetz geregeltes Verfahren, mit dem Ziel für ein abgegrenztes Gebiet im Bauland, welches auf Grund ungünstiger Grundstücksformen und fehlender Erschließung nicht bebaubar ist, einer geordneten bodensparenden Bebauung zuzuführen. Dabei werden
- die erforderlichen Weg- und Vorbehaltsflächen durch die Grundeigentümer anteilsmäßig aufgebracht und
- die bestehenden Grundstücke zu gut bebaubaren Bauplätzen umgeformt.
Neben der Planung und Umsetzung einer zweckmäßigen, bodensparenden neuen Parzellenstruktur, werden auch bestehende, nicht mehr benötigte Rechte und Dienstbarkeiten angepasst oder gänzlich gelöscht. Die neuen Abfindungen können so - frei von Belastungen -jederzeit, unter Berücksichtigung der raumordnerischen Vorgaben, einer geeigneten Bebauung zugeführt werden.
Das Umlegungsergebnis wird seitens der Behörde amtswegig, sowohl rechtlich im Grundbuch als auch technisch im Vermessungsamt eingebracht, die jeweiligen Eintragungen veranlasst und somit Rechtssicherheit gewährleistet.
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Kontakt für Nord- und Osttirol
DI Philipp Matt
AdresseInnrain 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3825
E-Mailbodenordnung@tirol.gv.at