Bodenschätzung
Die Bodenschätzung ist eine wichtige Voraussetzung für die Flurbereinigung und Grundzusammenlegung. Die Feststellung der Bodenqualität im Verfahrensgebiet bildet die Grundlage für die Zuteilung wertgleicher Abfindungsgrundstücke. Die amtliche Bewertung bei Agrarverfahren erfolgt nach §13 TFLG 1996 durch die Agrarbehörde unter Mitwirkung der Zusammenlegungsgemeinschaft. Jedes Grundstück, bzw. jeder Grundstücksteil (bei verschiedener Beschaffenheit), wird nach dem Nutzen (Ertragswert) geschätzt durch:
- Festlegung von Bonitätsklassen anhand von Mustergründen
- Ermittlung eines Vergleichswerts (Punkteanzahl) für jede Bonitätsklasse
- Berücksichtigung von auf dem Grundstück ruhenden Lasten
- Zuordnung der einzelnen Grundstücke bzw. Grundstücksteile zu den einzelnen Bonitätsklassen
Die Ergebnisse der Bewertung (Zuteilung und Abgrenzung der Bonitätsklassen) werden planlich in einer Bewertungskarte dargestellt.
Weitere Aufgabengebiete der Bodenschätzung sind:
- Sachverständigentätigkeit im Wege der Amtshilfe
- Schätzungen für den Landeskulturfonds
- Mitglied des Gutachterausschusses
Kontakt für Nord- und Osttirol
Ing. Christoph Krabacher
AdresseInnrain 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3822
E-Mailbodenordnung@tirol.gv.at