Landschaftsplanung
Landschaftsplanung im Rahmen von Grundzusammenlegungen, Teilungen und Regulierungen ist eine Leistung der Landesabteilung Bodenordnung.
Eines der Ziele bei Grundzusammenlegungen ist eine umweltverträgliche Landwirtschaft, die auch nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet wird. Neben Mängeln in der Agrarstruktur kennt die Zusammenlegung auch eine "unzureichende naturräumliche Ausstattung", die abzuwenden ist.
Um ökologische Belange vor allem bei Teilungen und Regulierungen zu berücksichtigen, wird ab Erreichen von Schwellenwerten eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Fachliche Grundlage für die UVP ist die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), deren Erstellung von der Agrarbehörde zu veranlassen ist.
In der UVE werden die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen und Anlagen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, auf Boden, Wasser, Luft und Klima, auf die Landschaft und auf Sach- und Kulturgüter beschrieben.
Kontakt
DIDI Clemens Enthofer
AdresseInnrain 1, 6020 Innsbruck
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