Rekultivierung nach Naturkatastrophen
Großflächige Naturkatastrophen (Hangrutschungen, Muren, Lawinen,…) ziehen Acker- und Grünlandflächen stark in Mitleidenschaft. Um die Grundstücks- und Agrarstruktur wiederherzustellen wird nach solchen Ereignissen eine gemeinschaftliche Rekultivierung angestrebt. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss der betroffenen Grundeigentümer. Hauptziel einer Gemeinschaftsrekultivierung ist:
- Eine rasche und kostengünstige Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit betroffener Schadensflächen
Die Abteilung Bodenordnung leistet dabei agrarfachliche Unterstützung bei:
- Wiederherstellung des Bodenaufbaus, Aufbringen von Humus und Zwischenboden
- Organisation von Maschineneinsatz
- Einsatz von Standardmethoden wie Mulchen, Pflügen, Eggen, Neueinsaat
- Abschätzung des Geräteeinsatzes (Baggereinsatz nur bei massiven Ablagerungen)
Nach Möglichkeit werden für die Maßnahmen der Gemeinschaftsrekultivierung Mittel aus dem Katastrophenfonds in Anspruch genommen. Der Interessentenanteil ist anteilig von den beteiligten Grundeigentümern zu tragen.
Parallel zur Gemeinschaftsrekultivierung ist häufig die Durchführung einer Flurbereinigung zu empfehlen. Dadurch können Ersatzflächen für Grundverluste und Grundflächen für Schutzbauten aufgebracht werden. Durch die Vermessung der Grundstücksgrenzen in der Flurbereinigung wird die Rechtssicherheit für die Grundeigentümer erhöht.
Dieses Konzept wurde bereits erfolgreich nach den Hochwasserereignissen Kössen 2013 und im Sellrain 2015 umgesetzt, sowie nach dem Felssturzereignis in der Gemeinde Vals.