Jagdablauf und Pirschdauer
Als Dauer für eine Pirschführung sind für den Einzelabschuss beim Rot- und Muffelwild 4, bei allen anderen Wildarten 3 aufeinander folgende Tage vorgesehen. Eine Pirschführertaxe ist für diese Zeit nicht zu leisten.
Bei Rot- und Rehwild können diese 3 oder 4 aufeinander folgenden Tage aus maximal 6 oder 8 Pirschhalbtagen (morgens/abends) bestehen. Kommt ein Gast innerhalb dieser 3 oder 4 Tage infolge widriger Umstände oder mangels Schussgelegenheit nicht zum Schuss, erlischt die Abschusszuteilung und wird die Anzahlung nach Abzug allfälliger offener Spesen zurückerstattet. Wenn es der Jagdbetrieb erlaubt, so können über Wunsch des Gastes weitere Pirschführungen erfolgen. Für jeden weiteren begonnen Pirschhalbtag ist jedoch eine Taxe von 35 Euro zu entrichten.
Muss die Pirsch vor Ablauf der 3 oder 4 Tage aus Gründen, die im Bereich des Jagdgastes liegen (Zeitmangel, vorzeige Abreise, Erkrankung, etc.) abgebrochen werden, so wird für die gesamten reservierten 3 oder 4 Pirschtage jedenfalls ein Ersatz von 70 Euro je Tag zuzüglich anderer offener Spesen, jedoch maximal bis zur Höhe der geleisteten Anzahlung in Rechnung gestellt.
Ist in weiterer Folge innerhalb des gleichen Jagdjahres eine weitere Bejagung und/oder Erlegung aus Gründen, die beim Jagdgast liegen, nicht möglich und kann das zum Abschuss zugeteilte Wild von der Jagdverwaltung nicht anderweitig zum entgeltlichen Abschuss vergeben werden, verfällt die Anzahlung. Die Pirschführung beginnt mit dem Abmarsch vom vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Rückkehr zu diesem bzw. vorher bei einvernehmlicher Abmeldung des Pirschführers oder des Jagdgastes.