Richtlinien
Werte Jagdinteressierte und Jagdgäste!
Für die Landesjagd Pitztal gelten nachfolgende Richtlinien (gültig ab 01.04.2024):
- Pirschzeit
Die festgesetzten Schusszeiten entnehmen Sie bitte den Abschusstaxen. Aus jagdbetrieblichen Gründen erfolgen im Monat Dezember Gästepirschführungen nur mehr in eingeschränktem Ausmaß.
Ebenso wird an folgenden Tagen nicht geführt: Muttertag, 1. und 2. November, sowie 23. bis 25. und 31. Dezember. - Revier
Die Landesjagd Pitztal ist ein ausgesprochenes Hochgebirgsrevier. Bergtauglichkeit, Kondition und entsprechende Ausrüstung sind daher erforderlich. Bei Jagdgästen, die den Anforderungen der Jagd im Hochgebirge nicht gewachsen sind, kann die Jagdführung abgebrochen werden. Die Beurteilung der körperlichen und gesundheitlichen Leistungsgrenzen liegt in der Verantwortung des Jagdgastes. Mehrstündige Anstiege und Pirschgänge bis über 2000 m Seehöhe sind die Regel. Kleine einfache Jagdhütten für Übernachtungen sind vorhanden. - Anzahlung
Bei Übernahme der Abschüsse bitten wir Sie, die vorgeschriebene Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zuteilung zu leisten. Gleichzeitig mit der Anzahlung ist die Verpflichtungserklärung mit dem Terminvorschlag an die Landesjagdverwaltung im Wege der Jagdleitung zurückzusenden. Treffen Anzahlung und Verpflichtungserklärung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ein, verfällt die Zuteilung. Geleistete Anzahlungen für nicht konsumierte Abschüsse werden nach allfälligem Abzug für Storno (siehe Punkt 4.) am Ende der Schusszeit rückerstattet. - Storno/Absage
Wird ein übernommener Abschuss bis 30 Tage vor dem vereinbarten Jagdtermin storniert, so wird ein Kostenersatz von 150 Euro je zugeteilter Wildart in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen (Absagen) innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Jagdtermin werden zum Kostenersatz von 150 Euro zusätzlich für die reservierten 3 oder 4 Pirschtage 100 Euro pro Tag in Rechnung gestellt, mindestens jedoch die Hälfte der Anzahlung, höchstens aber die gesamte Anzahlung. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Jagdtermin (Probeschusstermin) ohne vorherige Absage (Storno) oder einvernehmliche Terminverlegung sowie bei Nichtbejagung aus Gründen, die vom Jagdgast zu vertreten sind, verfällt die gesamte Anzahlung zugunsten der Landesjagdverwaltung. - Abschuss
Ein Anspruch auf eine bestimme Klasse des Wildstücks sowie Beschaffenheit und Güte der Trophäe besteht nicht. Mit dem Abschuss sind sämtliche Taxen verbindlich, auch wenn das erlegte Stück nicht der erhofften Klasse, Qualität und Preisvorstellung entsprechen sollte. Jedenfalls wird ohne Rücksicht auf die Klasse des erlegten bzw. bestellen Stückes nach Punkten abgerechnet, soweit die Abschusstaxen nicht fixe Tarife vorsehen. - Hegeabschuss
Bei Hegeabschüssen innerhalb derselben Wildart wird grundsätzlich keine Ermäßigung gewährt. Sollte sich bei einem Hegeabschuss innerhalb derselben Wildart der Abschuss eines Stückes einer höheren Klasse ergeben, wird hierauf ein Abschlag von 25 % gewährt. Bei Abschüssen einer anderen Wildart (zum Beispiel Gams- anstelle von Steinwild) wird ebenfalls ein Abschlag von 25 % gewährt. In besonderen Ausnahmefällen können vor dem vereinbarten Jagdtermin darüberhinausgehende Abschläge mit der Jagdleitung vereinbart werden. - Trophäen
Die Trophäen des erlegten Wildes gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtabrechnung und erfolgter Vorlage bei der Pflichttrophäenschau in das Eigentum des Erlegers über. Der Abschussnehmer hat die Trophäen auf seine Kosten der Jagdverwaltung zur Vorlage bei der Pflichttrophäenschau rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Übersendung bzw. Abholung der Trophäen geht auf Kosten und Gefahr des Abschussnehmers. Das Wildbret (samt Decke, beim Muffelwild ist die Decke ausgenommen) verbleibt der Jagdverwaltung zur Verwertung. - Probeschuss/Fehlschüsse
Vor Beginn der Jagd sind mindestens 2 Probeschüsse in Gegenwart des Pirschführers abzugeben.
Dieser Termin mit der genauen Uhrzeit wird Ihnen von der Jagdverwaltung Pitztal zeitgerecht mitgeteilt .
Die Nichtabgabe der Probeschüsse hat die Konsequenz, dass im Falle von Fehlschüssen (Wild nicht getroffen) die in den Abschusstaxen angeführte Gebühr in Rechnung gestellt wird. Die Verwendung von Vollmantelgeschossen für die Jagd auf Schalenwild, Auerhahn, Birkhahn und auf das Murmeltier ist nicht gestattet. - Anschweissen
Wird ein angeschweißtes Stück erst nach Beendigung des Jagdaufenthaltes eines Jagdgastes gefunden oder zustande gebracht, so ist vom Abschussnehmer die Differenz zwischen dem Betrag für Anschweißen und der Abschusstaxe nachzuzahlen, worauf dem Erleger die Trophäe des Stückes ausgefolgt wird. - Hunde
Eigene Hunde, auch Jagdhunde, dürfen auf dem Jagdgang nicht mitgenommen werden. - Jagdhütten
Die Benützung von Jagdhütten ist für den Abschussnehmer innerhalb der erforderlichen Pirschdauer frei, längstens jedoch bis zum Morgen nach dem eingetretenen Jagderfolg bzw. bei Nichterfolg nach abgelaufener Pirschdauer (Punkt 13). Außerhalb der Pirschdauer ist die Benützung der Jagdhütten möglich. Für die Verpflegung hat der Gast selbst aufzukommen. Wird diese entgegenkommenderweise durch den Pirschführer übernommen, so ist ihm diese direkt entsprechend zu vergüten. Das gleiche gilt für Fahrten, die das Jagdpersonal mit eigenem KFZ für den oder mit dem Jagdgast vor allem außerhalb der eigentlichen Pirschführung durchführt. - Begleitpersonen
Um eine ungestörte Jagd gewährleisten zu können, kann grundsätzlich höchstens eine Begleitperson zusätzlich zum Jagdgast mitgenommen werden. - Pirschdauer
Als Dauer für eine Pirschführung sind für den Einzelabschuss beim Rot- und Muffelwild 4, bei allen anderen Wildarten 3 aufeinander folgende Tage vorgesehen. Eine Pirschführertaxe ist für diese Zeit nicht zu leisten. Bei Rot- und Rehwild können diese 3 oder 4 aufeinander folgenden Tage aus maximal 8 oder 6 Pirschhalbtagen (morgens/abends) bestehen. Kommt ein Gast innerhalb dieser 3 oder 4 Tage infolge widriger Umstände oder mangels Schussgelegenheit nicht zum Schuss, erlischt die Abschusszuteilung und wird die Anzahlung nach Abzug allfälliger offener Spesen zurückerstattet. Wenn es der Jagdbetrieb erlaubt, so können über Wunsch des Gastes weitere Pirschführungen erfolgen. Für jeden weiteren begonnen Pirschhalbtag ist jedoch eine Taxe von 35 Euro zu entrichten.
Muss die Pirsch vor Ablauf der 3 oder 4 Tage aus Gründen, die im Bereich des Jagdgastes liegen (Zeitmangel, vorzeige Abreise, Abbruch gem. obigen Punkt 2, Erkrankung, etc.) abgebrochen werden, so wird für die gesamten reservierten 3 oder 4 Pirschtage jedenfalls ein Ersatz von 70 Euro je Tag zuzüglich anderer offener Spesen, jedoch maximal bis zur Höhe der geleisteten Anzahlung in Rechnung gestellt. Ist in weiterer Folge innerhalb des gleichen Jagdjahres eine weitere Bejagung und/oder Erlegung aus Gründen, die beim Jagdgast liegen, nicht möglich und kann das zum Abschuss zugeteilte Wild von der Jagdverwaltung nicht anderweitig zum entgeltlichen Abschuss vergeben werden, verfällt die Anzahlung. Die Pirschführung beginnt mit dem Abmarsch vom vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Rückkehr zu diesem bzw. vorher bei einvernehmlicher Abmeldung des Pirschführers bzw. des Jagdgastes. - Jagdkarte
Vor Ausübung der Jagd hat sich der Abschussnehmer die Tiroler Jagdkarte bzw. die Jagdgastkarte (50 Euro) zu besorgen. Dieses Dokument hat der Abschussnehmer dem führenden Jäger sogleich vorzuweisen. Für den Erhalt der Tiroler Jagdkarte (auch Gastkarte) ist der Besitz eines gleichartigen, gültigen Jagddokuments des Heimatlandes Bedingung!
Ohne gültige Tiroler Jagdkarte oder Jagdgastkarte darf eine Pirschführung nicht erfolgen. Der Anreisetermin ist daher so zu wählen, dass die Tiroler Jagdkarte (Passbild nur für Tiroler Jagdkarte erforderlich) während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft in Imst vom Antragsteller selbst besorgt werden kann (ev. telefonisch über Jagdreferent Gabriel Rafft, Tel. 05412-6996/5300). Die Jagdgastkarte wird bei Bedarf von der Jagdverwaltung/dem zugeteilten Pirschführer ausgestellt und vom Pirschführer vor Ort ausgehändigt. Gebühren werden entsprechend vorgeschrieben. - Pirschführer
Den Pirschführer für den Jagdgast bestimmt die Jagdleitung. Die Jagdleitung behält sich vor, den Pirschführer und das Jagdgebiet auch innerhalb der 3- oder 4-tätigen Pirschdauer zu wechseln. - Haftung
Die Jagdausübung und Fahrten innerhalb des Reviers erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. - Quartier
Für ein allfälliges Quartier während Ihres Jagdaufenthaltes empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem Tourismusverband Pitztal, 6473 Wenns, Tel. Nr. 05414/86999 bzw. info@pitztal.com - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich für Imst zuständige Gericht; das Land Tirol ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch bei jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu setzen. - Anfragen
Telefonische Anfragen an:
Landesjagdverwaltung Pitztal, Tel.: +43/676/88 508 82172, Tel. LLA Imst: +43/5412/66346,
E-Mail: landesjagd-pitztal@tirol.gv.at
Jagdleiter:
Norbert Krabacher, Tel.: +43/664/3508827, E-Mail: n.krabacher@aon.at
Sabine Penz, Tel.: +43/676/88 508 2827, E-Mail: sabine.penz@tirol.gv.at
Richtlinien der Landesjagd Pitztal (nicht barrierefrei)
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Landesjagdverwaltung:
Bürozeiten: Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: +43 676 8850882172
E-Mail: landesjagd-pitztal@tirol.gv.at
Bankverbindung bei der Hypo Tirol Bank: IBAN: AT75 5700 0002 9004 1570