Richtlinien
Werte Jagdinteressierte und Jagdgäste!
Für die Landesjagd Pitztal gelten nachfolgende Richtlinien (gültig ab 01.04.2025):
- Pirschzeit
Die festgesetzten Schusszeiten entnehmen Sie bitte den Abschusstaxen. Aus jagdbetrieblichen Gründen erfolgen im Monat Dezember Gästepirschführungen nur mehr in eingeschränktem Ausmaß. Ebenso wird an folgenden Tagen nicht geführt: Muttertag, 1. u. 2. Nov., 23.-25. u. 31. Dez. - Revier
Die Landesjagd Pitztal ist ein ausgesprochenes Hochgebirgsrevier. Bergtauglichkeit, Kondition und entsprechende Ausrüstung sind daher erforderlich. Bei Jagdgästen, die den Anforderungen der Jagd im Hochgebirge nicht gewachsen sind, kann die Jagdführung abgebrochen werden. Die Beurteilung der körperlichen und gesundheitlichen Leistungsgrenzen liegt in der Verantwortung des Jagdgastes. Mehrstündige Anstiege und Pirschgänge bis über 2000 m Seehöhe sind die Regel. - Anzahlung
Bei Übernahme der Abschüsse bitten wir Sie, die vorgeschriebene Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zuteilung zu leisten. Gleichzeitig mit der Anzahlung ist die Verpflichtungserklärung an die Landesjagdverwaltung zurückzusenden. Treffen Anzahlung und Verpflichtungserklärung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ein, verfällt die Zuteilung. Geleistete Anzahlungen für nicht konsumierte Abschüsse werden nach allfälligem Abzug für Storno (siehe Punkt 4.) am Ende der Schusszeit rückerstattet. - Storno, Absage
- Storno/Absage bis 60 Tage vor dem vereinbarten Jagdtermin wird ein Kostenersatz von € 300.- je zugeteilter Wildart (außer Rehwild Kl. III und Murmeltier) in Rechnung gestellt.
- Storno/Absage bis 30 Tage vor dem vereinbarten Jagdtermin wird die Hälfte der Anzahlung je zugeteilter Wildart jedoch mindestens € 300,- in Rechnung gestellt (außer Rehwild Kl. III und Murmeltier).
- Storno/Absage innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Jagdtermin verfällt die gesamte Anzahlung zugunsten der Landesjagd Pitztal
- Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Jagdtermin – Probeschießen verfällt die gesamte Anzahlung zugunsten der Landesjagd Pitztal
- Bei Nichtbejagung aus Gründen, die vom Jagdgast zu vertreten sind, verfällt die gesamte Anzahlung zugunsten der Landesjagd Pitztal
Als vereinbarte Jagdtermine und Storno/Absagen gelten sämtliche schriftliche Formen, auch jene die per WhatsApp oder SMS mit den Jagdschutzorganen festgelegt werden. - Abschuss
Ein Anspruch auf eine bestimme Klasse des Wildstücks sowie Beschaffenheit und Güte der Trophäe besteht nicht. Mit dem Abschuss sind sämtliche Taxen verbindlich, auch wenn das erlegte Stück nicht der erhofften Klasse, Qualität und Preisvorstellung entsprechen sollte. Jedenfalls wird ohne Rücksicht auf die Klasse des erlegten bzw. bestellen Stückes nach Punkten abgerechnet, soweit die Abschusstaxen nicht fixe Tarife vorsehen. - Hegeabschuss
Bei Hegeabschüssen innerhalb derselben Wildart wird grundsätzlich keine Ermäßigung gewährt. Sollte sich bei einem Hegeabschuss innerhalb derselben Wildart der Abschuss eines Stückes einer höheren Klasse ergeben, wird hierauf ein Abschlag von 25 % gewährt. Bei Abschüssen einer anderen Wildart (z.B. Gams- anstelle von Steinwild) wird ebenfalls ein Abschlag von 25 % gewährt. In besonderen Ausnahmefällen können vor dem vereinbarten Jagdtermin darüberhinausgehende Abschläge mit der Jagdleitung vereinbart werden. - Trophäen
Die Trophäen des erlegten Wildes gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtabrechnung und erfolgter Vorlage bei der Pflichttrophäenschau in das Eigentum des Erlegers über. Der Abschussnehmer hat die Trophäen auf seine Kosten der Jagdverwaltung zur Vorlage bei der Pflichttrophäenschau rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Übersendung bzw. Abholung der Trophäen geht auf Kosten und Gefahr des Abschussnehmers. Das Wildbret (samt Decke, beim Muffelwild ist die Decke ausgenommen) verbleibt der Jagdverwaltung zur Verwertung. - Probeschuss, Fehlschuss
Vor Beginn der Jagd sind mindestens 2 Probeschüsse in Gegenwart des Pirschführers abzugeben. Dieser Termin mit genauer Uhrzeit wird Ihnen von der Jagdverwaltung Pitztal zeitgerecht mitgeteilt. Die Nichtabgabe der Probeschüsse hat die Konsequenz, dass im Falle von Fehlschüssen (Wild nicht getroffen) die in den Abschusstaxen angeführte Gebühr in Rechnung gestellt wird. Die Verwendung von Vollmantelgeschossen für die Jagd auf Schalenwild, Auerhahn, Birkhahn und auf das Murmeltier ist nicht gestattet. - Anschweißen
Wird ein angeschweißtes Stück erst nach Beendigung des Jagdaufenthaltes eines Jagdgastes gefunden oder zustande gebracht, so ist vom Abschussnehmer die Differenz zwischen dem Betrag für Anschweißen und der Abschusstaxe nachzuzahlen, worauf dem Erleger die Trophäe des Stückes ausgefolgt wird. - Hunde
Eigene Hunde – auch Jagdhunde – dürfen auf dem Jagdgang nicht mitgenommen werden. - Begleitperson
Um eine ungestörte Jagd gewähren zu können, kann grundsätzlich höchstens 1 Begleitperson zusätzlich zum Jagdgast mitgenommen werden. - Pirschdauer
Als Dauer für eine Pirschführung sind für den Einzelabschuss beim Rot- und Muffelwild 4, bei allen anderen Wildarten 3 aufeinander folgende Tage vorgesehen. Eine Pirschführertaxe ist für diese Zeit nicht zu leisten. Bei Rot- und Rehwild können diese 3 oder 4 aufeinander folgenden Tage aus maximal 8 oder 6 Pirschhalbtagen (morgens/abends) bestehen. Kommt ein Gast innerhalb dieser 3 oder 4 Tage infolge widriger Umstände oder mangels Schussgelegenheit nicht zum Schuss, erlischt die Abschusszuteilung und wird die Anzahlung nach Abzug allfälliger offener Spesen zurückerstattet. - Jagdausübung
Muss die Pirsch vor Ablauf der 3 bzw. 4 Tage aus Gründen, die im Bereich des Jagdgastes liegen (Zeitmangel, vorzeitige Abreise, Abbruch gem. obigen Punkt 2, Erkrankung, etc.) abgebrochen werden, so wird für die gesamten reservierten 4 bzw. 3 Pirschtage jedenfalls ein Ersatz von € 150,- je Tag zuzüglich anderer offener Spesen, jedoch maximal bis zur Höhe der geleisteten Anzahlung in Rechnung gestellt.
Die Pirschführung beginnt mit dem Abmarsch vom vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Rückkehr zu diesem bzw. vorher bei einvernehmlicher Abmeldung des Pirschführers bzw. des Jagdgastes. - Jagdkarte
Sollte der Abschussnehmer keine gültige Tiroler Jagdkarte haben, wird vor Ausübung der Jagd direkt vom Pirschführer eine Jagdgastkarte (€ 50,-) ausgestellt oder der Abschussnehmer kann sich eine Tiroler Jagdkarte bei der Bezirkshauptmannschaft Imst (Jagdreferent Gabriel Raffl, T: 05412/6996-5300) besorgen.
Dieses Dokument hat der Abschussnehmer dem führenden Jäger sogleich vorzuweisen. Für den Erhalt der Jagdgastkarte oder der Tiroler Jagdkarte ist der Besitz eines gleichartigen, gültigen Jagddokuments des Heimatlandes Bedingung.
Ohne gültige Tiroler Jagdkarte oder Jagdgastkarte darf eine Pirschführung nicht erfolgen. - Pirschführer
Den Pirschführer für den Jagdgast bestimmt die Jagdleitung. Die Jagdleitung behält sich vor, den Pirschführer und das Jagdgebiet auch innerhalb der 3- bzw. 4-tägigen Pirschdauer zu wechseln. - Quartier
Für ein allfälliges Quartier während Ihres Jagdaufenthaltes empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem Tourismusverband Pitztal, 6473 Wenns, T: 05414/86999 bzw. info@pitztal.com - Haftung
Die Jagdausübung und Fahrten innerhalb des Reviers erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich für Imst zuständige Gericht; das Land Tirol ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch bei jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu setzen. - Anfragen
Telefonische Anfragen an:
Landesjagdverwaltung Pitztal,
T: +43/676/88 508 82172, E: landesjagd-pitztal@tirol.gv.at
LLA Imst, T: +43/5412/66346
Jagdleiter:
Norbert Krabacher, Tel.: +43/664/3508827, E-Mail: n.krabacher@aon.at
Sabine Penz, Tel.: +43/676/88 508 2827, E-Mail: sabine.penz@tirol.gv.at
Richtlinien der Landesjagd Pitztal (nicht barrierefrei)
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Landesjagdverwaltung:
Bürozeiten: Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: +43 676 8850882172
E-Mail: landesjagd-pitztal@tirol.gv.at
Bankverbindung bei der Hypo Tirol Bank: IBAN: AT75 5700 0002 9004 1570