Private Elementarschäden
Richtlinien für die Gewährung einer Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften (laut Regierungsbeschluss vom 14.05.2024):
- Richtlinien (anzuwenden für alle ab 15.05.2024 eingelangten Anträge)
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft fristgerecht einzureichen und muss beim Amt der Tiroler Landesregierung innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt eingelangt sein.
Sollte eine Härtefallerklärung (Beiblatt 1) abgegeben werden, ist diese gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie
- bei almwirtschaftlichen Schäden bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck.
- bei landwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
- bei forstwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Formulare:
- Schätzgutachten für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich
AnsprechpartnerInnen für private Elementarschäden
Leitung
Manuel Gappmaier, BA LL.M.
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3892
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Sekretariat
Sarah Hadatsch
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3852
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Sachbearbeiter
Caroline Marthe
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3902
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Roswitha Maurer
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3903
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags verarbeitet werden.
Weitere Inforationen hierzu erhalten Sie unter: Allgemeine Datschutzerklärung des Landes Tirol