Private Elementarschäden im almwirtschaftlichen Bereich
Private Elementarschäden auf Almwegen, Almflächen und Almgebäuden sind bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung zu melden.
Nach der Anmeldung des Schadens über das Anmeldeformular wird sich eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Abteilung Agrarwirtschaft mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zusätzlich ist der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden, unabhängig zur Schadensanmeldung, innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt beim Amt der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Sollte eine Härtefallerklärung (Beiblatt 1) abgegeben werden, ist diese gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden vorzulegen.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol