Waldbrand-Verordnung für Bezirke Landeck und Imst außer Kraft

Update: Waldbrand-Verordnungen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt

Update: 17. März 2025, 10.30 Uhr

Die entsprechende Waldbrand-Verordnung im Bezirk Landeck und Bezirk Imst wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.


Originalmeldung: Mittwoch, 12. März 2025, 11 Uhr

Waldbrandgefahr: Waldbrand-Verordnung für Bezirk Landeck und Bezirk Imst

  • Rauchen, Entzünden von Feuern sowie Zweckfeuern im Wald aktuell streng verboten
  • In ganz Tirol gilt: Vorsicht walten lassen

Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und der derzeit vorherrschenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaft Landeck und die Bezirkshauptmannschaft Imst das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung. Das Verbot gilt zudem für jene Bereiche, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Die entsprechende Verordnung gilt in Landeck ab sofort , im Bezirk Imst a.b Mitternacht von heute, Mittwoch, auf morgen, Donnerstag. 

„Die Wälder in ganz Tirol sind aktuell sehr trocken. Ganz besonders betroffen ist das Obere Gericht in Landeck und der Bezirk Imst. Die bestehende Gefahr hat sich nicht zuletzt durch den Waldbrand im benachbarten Vinschgau deutlich gezeigt. Ich ersuche alle eindringlich, beim Aufenthalt in Wald- und Wiesengebieten – insbesondere im Bezirk Landeck und Imst aber auch in den restlichen Regionen Tirols – besonders sorgsam zu sein“, appelliert LH Anton Mattle. Forstreferent LHStv Josef Geisler und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair ergänzen: „Trotz leichter Regenschauer gilt höchste Achtsamkeit in ganz Tirol. Bereits eine weggeworfene Zigarette oder auch eine leere Glasflasche können bei den sehr trockenen Verhältnissen einen Waldbrand verursachen – die Folgen können enorm sein, wie man etwa auch vor wenigen Tagen im Südtiroler Latsch gesehen hat. Neben finanziellen Schäden die entstehen, mindern Waldbrände auch die Schutzfunktion der Wälder und erhöhen die Anfälligkeit für andere Naturgefahren. Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.“ 

Bei Waldbrand umgehend Feuerwehr (122) verständigen

„Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter. „Unsere Feuerwehrleute sind genau für solche Situationen ausgebildet und jederzeit bereit, auszurücken. Dennoch: Viele Waldbrände können vermieden werden. Wir appellieren daher an Tirols Bevölkerung, die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Imst gewissenhaft zu befolgen und auch darüber hinaus, achtsam zu sein.“ 

Waldbrände können fatale Folgen haben

Kommt es zu einem Waldbrand, können die Auswirkungen fatal sein, weiß Landesforstdirektor Josef Fuchs: „Waldbrände können sich bei diesen Bedingungen sehr rasch ausbreiten. Die zerstörte Waldvegetation und der unmittelbare wirtschaftliche Schaden für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ist das Eine, wesentlich gravierender kann sich der Verlust der Schutzfunktion auswirken. Nach Waldbränden ist der Waldboden auf steileren Hängen extrem von Erosion bedroht – das kann bis zum völligen Verlust des Waldbodens führen. Dann sind der Schutzwald und damit beispielsweise auch der Schutz vor Lawinen für die in den Ausläufer befindlichen Siedlungen und deren Bevölkerung verloren.“