Heim-Anwaltschaft
Eine Anwaltschaft ist eine Stelle,
wo gut ausgebildete Leute arbeiten,
damit die Rechte und Interessen
von bestimmten Personen beachtet werden.
Die Heim-Anwaltschaft kümmert sich um die Rechte und Interessen
von Bewohnern und Bewohnerinnen in
Pflegeheimen und Wohnheimen.
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post
oder per E-Mail an die Heim-Anwältin wenden.
Die Beratung ist kostenlos.
Wenn Sie es wollen,
dann können Sie auch anonym bleiben.
Das heißt, Sie müssen uns Ihren Namen nicht nennen.
Kontakt
Büro-Zeiten:
Zu diesen Zeiten sind wir im Büro:
Vormittag:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittag:
Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Wenn es notwendig ist, können wir telefonisch auch andere Zeiten mit Ihnen vereinbaren.
Aufgaben der Heim-Anwältin:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Pflegeheimen unterstützen.
Auch Angehörige, Vertraute und Vertretungs-Befugte sind willkommen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns erzählen,
was Ihnen in den Heimen gefällt und was nicht
oder was Ihnen vielleicht noch fehlt. - Beschwerden annehmen und bearbeiten.
Zum Beispiel über Mängel oder schlechte Zustände in den Bereichen:
- Unterbringung
- Versorgung
- Betreuung
- Pflege in Wohnheimen, Pflegeheimen und Altenheimen - Schlechte Zustände in Heimen aufklären und
dabei helfen sie zu beseitigen oder zu verbessern.
Zum Beispiel durch ein gemeinsames Gespräch im Heim mit allen Beteiligten
und der Heim-Anwältin.
Bei groben Mängeln informiert die Heim-Anwältin
die zuständige Aufsichts-Behörde. - Über die Rechte und Pflichten
von Heim-Bewohnern und Heim-Bewohnerinnen beraten und informieren. - Verbesserungs-Vorschläge überprüfen und Empfehlungen
an die Heim-Leitung und an die Pflegedienst-Leitung machen,
damit die Lage von Heim-Bewohnern und Heim-Bewohnerinnen
verbessert wird. - Fragen zur Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Pflege und
Abrechnung von Heim-Kosten beantworten. - Bei Meinungs-Verschiedenheiten und
Auseinandersetzungen vermitteln.
Zum Beispiel zwischen Bewohnern und Bewohnerinnen oder
Angehörigen auf der einen Seite
und Pflege-Personal, Heim-Leitungen, Verwaltungs-Personal auf der anderen Seite.
Die Heim-Anwaltschaft will schlimme Auseinandersetzungen vermeiden. - Regelmäßige Sprechtage in allen Heimen anbieten.
Hier finden Sie die Termine der Sprechtage.
Link zu Sprechtage in schwerer Sprache - Heim-Verträge prüfen.
- Öffentlichkeit informieren,
zum Beispiel mit Schulungen, Vorträgen. - Kontrolle der Heime,
ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Zum Beispiel, ob das Personal richtig ausgebildet ist oder
ob die Bewohner und Bewohnerinnen genügend Wohnraum haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie in schwerer Sprache
im Tiroler Heim-Gesetz.
Tiroler Heim-Gesetz:
Die Ziele dieses Gesetzes sind:
- Rechte und Interessen von Heim-Bewohnern und
Heim-Bewohnerinnen schützen.
Es werden auch Personen beschützt,
die bald in ein Heim aufgenommen werden wollen. - Menschen-Würde beschützen.
- Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und
Selbstverantwortung der Heim-Bewohner und Heim-Bewohnerinnen
erhalten. - Eine gute Qualität in der Pflege sichern.
- Ein ausreichendes stationäres Angebot für Menschen sichern,
die Hilfe, Betreuung oder Pflege brauchen.
Vor allem ältere Menschen sollen dadurch in Würde leben können.
Tirol hat im Jahr 2005 als erstes Bundesland Österreichs,
eine Heim-Anwaltschaft geschaffen,
die nur für Heim-Bewohner und Heim-Bewohnerinnen zuständig ist.