Rechte für Patienten und Patientinnen
Rechte für Patienten und Patientinnen
Alle Patienten und Patientinnen in Österreich haben Rechte.
Der Bund und die Bundesländer haben alle Rechte
in einer eigenen Vereinbarung zusammengefasst.
Diese Vereinbarung heißt Patientencharta.
Link zur Patientencharta in schwerer Sprache
Hier können Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechte
für Patienten und Patientinnen lesen:
- Recht auf Behandlung und Pflege:
Das heißt, alle Patienten und Patientinnen haben das gleiche Recht
auf die bestmögliche Behandlung und Pflege.
Dabei ist es egal, wie alt sie sind,
welches Geschlecht sie haben,
wo sie herkommen,
wie viel Geld sie haben und
welchen Glauben sie haben. - Recht auf Information:
Das heißt, die behandelnden Ärzte und Ärztinnen müssen
den Patienten und Patientinnen die Wahrheit über
ihren Gesundheitszustand sagen.
Diese Information muss verständlich und vollständig sein.
Die Patienten und Patientinnen haben auch das Recht,
alle Informationen über ihre Krankengeschichte zu bekommen.
Sie dürfen sich zum Beispiel auch Kopien machen.
Die Ärzte und Ärztinnen müssen sie auch über Risiken, Folgen und
Kosten von unterschiedlichen Behandlungen aufklären. - Recht auf Selbstbestimmung
Das heißt, man darf sie behandeln, wenn sie einverstanden sind.
Ausnahmen gibt es bei Menschen, die psychisch krank sind oder
wenn eine Epidemie ausbricht.
Epidemie, sagt man, wenn viele Menschen innerhalb kurzer Zeit
die gleiche Krankheit bekommen.Es gibt auch noch eigene Regelungen für Kinder,
für Jugendliche und
für Personen, die ihren Willen nicht selbstständig ausdrücken können. - Recht auf Achtung der Würde und Integrität
Das heißt, dass man das Privatleben und die Intimsphäre
der Patienten und Patientinnen schützen muss.
Die Integrität schützen bedeutet zum Beispiel,
dass Sie möglichst keinem psychischem Stress ausgesetzt werden.
Die Intimsphäre schützen bedeutet zum Beispiel,
dass Sie nur das behandelnde medizinische Personal nackt sieht.
Die Behandlung und Pflege muss möglichst auf ihren gewohnten
Tagesablauf abgestimmt sein.
Ihre Daten müssen geschützt werden.
Ein würdevolles Sterben und der Kontakt zu Vertrauenspersonen
müssen möglich sein.