Ausbildungs-Beihilfe
Wir möchten mit dieser Förderung Menschen mit niedrigem Einkommen
die Möglichkeit geben,
an beruflichen Ausbildungen und Weiterbildungen teilzunehmen.
Durch die Ausbildungs-Beihilfe vom Land Tirol kann man für die Dauer
einer Ausbildung oder Weiterbildung Förderungen bekommen.
Antrag auf Ausbildungs-Beihilfe
Der Antrag auf Ausbildungs-Beihilfe ist nur online über das Internet möglich.
Kontakt
Petra Kaltenegger
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7876
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Ziel
Die geförderten Ausbildungen und Weiterbildungen sollen
die beruflichen Qualifikationen erhöhen
und die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
Das Land Tirol möchte damit allen Menschen möglichst gute Chancen
auf einen Arbeitsplatz ermöglichen und
die Arbeitslosigkeit verringern.
Auch wenn man weniger verdient,
soll es möglich sein, eine Ausbildung zu machen oder
sich fortzubilden.
Förderung
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmende und freie Dienstnehmende,
die wegen einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung
ihre gewohnte Arbeit beendet haben oder
eine Arbeits-Pause machen oder
weniger arbeiten - Öffentlich-rechtlich Bedienstete,
die wegen einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung
weniger arbeiten - Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger
Wichtig:
Sie müssen nachweisen können,
dass Sie einen Arbeitsplatz hatten.
Das gemeinsame Einkommen aller Personen in ihrem Haushalt
darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Informationsblatt zur Einkommens-Berechnung in schwerer Sprache
Hilfe zur Einkommens-Berechnung in schwerer Sprache
Wer wird nicht gefördert?
- Personen, die bereits vom AMS ein Fachkräfte-Stipendium erhalten
- Personen, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsplatz
nicht in Tirol haben
Welche Ausbildungen und Weiterbildungen werden gefördert?
- Die Ausbildung oder Weiterbildung
muss mindestens 2 Monate
und darf höchstens 3 Jahre dauern. - Die Ausbildung oder Weiterbildung
muss pro Woche mindestens 15 Stunden dauern. - Ausbildungen und Weiterbildungen werden nur gefördert,
wenn der Bildungsanbietende vom Land Tirol anerkannt ist.
Nicht gefördert wird zum Beispiel der Besuch von Schulen,
Hochschulen und Universitäten.
Infoblatt für Bildungsanbietende in schwerer Sprache
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von 2 Dingen ab:
- wie viel Sie während der Ausbildung oder Weiterbildung weniger verdienen als davor und
- wie lange Sie vor der Ausbildung oder Weiterbildung beschäftigt waren.
Wenn Sie mindestens 4 Jahre beschäftigt waren,
bekommen Sie monatlich 35 Prozent davon gefördert,
was Sie weniger verdienen.
Sie bekommen höchstens € 350,-
Zum Beispiel:
Sie verdienen € 500,- weniger,
35 Prozent von € 500 sind € 175,-
das heißt Sie bekommen monatlich € 175,-.
Wenn Sie weniger als 4 Jahre und mehr als 6 Monate beschäftigt waren,
bekommen Sie monatlich 30 Prozent davon gefördert,
was Sie weniger verdienen.
Sie bekommen höchstens € 300,-
Zum Beispiel:
Sie verdienen € 500,- weniger,
30 Prozent von € 500,- sind € 150,-
das heißt Sie bekommen monatlich € 150,-.
Als Wiedereinsteigerin und Wiedereinsteiger
bekommen Sie monatlich € 150,-.
Wie lange bekommen Sie die Förderung?
Für die Dauer einer Ausbildung oder eine Weiterbildung.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Sie müssen Ihren Antrag spätestens 2 Monate nachdem die Ausbildung
oder Weiterbildung begonnen hat einreichen.
Wenn Sie später einreichen,
dann wird die Förderung erst ab dem Zeitpunkt des Antrags berechnet.
Wenn Ihre Ausbildung oder Weiterbildung länger als ein Jahr dauert,
dann müssen Sie nochmal einen Antrag einreichen.
Das nennt man auch Folgeantrag.
Dafür haben Sie einen Monat Zeit.