Bildungs-Geld Update
Das Bildungs-Geld update ist eine Förderung für Personen, die sich weiterbilden lassen.
Update ist Englisch und wird so ausgesprochen: apde-it.
Das bedeutet auf den neuesten Stand bringen.
Wichtig: Sie können die Anträge nur mehr online einreichen.
Unter folgendem Link können Sie das Antrags-Formular ausfüllen:
Zum Online-Formular in schwerer Sprache
Welches Ziel hat die Förderung?
Die Förderung soll das berufliche Können verbessern,
damit möglichst viele Menschen eine Beschäftigung finden.
So gibt es auch weniger Arbeitslose.
Mit der Förderung bekommen Sie einen Zuschuss für die Kosten von einer Ausbildung oder einer Fortbildung.
Die Förderung soll zu beruflichen Bildungs-Maßnahmen ermutigen.
Wie sieht die Förderung aus?
Mit dieser Förderung übernimmt das Land Tirol einen Teil von den Kosten für eine Ausbildung oder für eine Weiterbildung. Diese muss aber von einem anerkannten Bildungs-Anbieter sein,
zum Beispiel vom BFI oder vom WIFI .
Keine Förderung bekommen Sie für den Besuch von Bildungs-Einrichtungen mit Öffentlichkeits-Recht. Das sind zum Beispiel Schulen, Hochschulen oder Universitäten.
Denn für diese Bildungs-Einrichtungen gibt es schon Schul-Beihilfe, ein Stipendium oder eine ähnliche Unterstützung.
Genauere Informationen, für welche Ausbildungen und Weiterbildungen Sie eine Förderung bekommen, können Sie hier herunter laden:
Download Informations-Blatt für Bildungs-Anbieter in schwerer Sprache
Wer bekommt die Förderung?
Folgende Personen bekommen die Förderung:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- freie Dienst-Nehmerinnen und freie Dienst-Nehmer.
Das sind Personen, die für eine Firma arbeiten, aber dort nicht fix angestellt sind. - Lehrlinge
- öffentlich-rechtliche Bedienstete
Das sind zum Beispiel Gemeinde-Beamte oder Beamtinnen. - Arbeitslose und Arbeitsuchende (nach 6 Monaten Arbeit)
- Wieder-Einsteigerinnen und Wieder-Einsteiger
- Berufs-Einsteigerinnen und Beruf-Einsteiger
- selbständige Unternehmerinnen und selbständige Unternehmer mit
nicht mehr als 9 Mitarbeitenden
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Für die Förderung müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Ihren Haupt-Wohnsitz in Tirol haben oder in Tirol arbeiten und Sie müssen nachweisen, dass Sie vorher mindestens 6 Monate gearbeitet haben.
Nähere Informationen finden Sie in der Rahmen-Richtlinie. - Sie müssen die Ausbildung oder die Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungs-Anbieter machen
- Sie müssen die Ausbildung oder die Weiterbildung vor Beginn genehmigen lassen.
Die Ausbildung oder die Weiterbildung müssen ein selbstständiges Modul sein. - Sie müssen mindestens zu 3 Viertel bei der Ausbildung oder bei der Weiterbildung anwesend sein.
Bei 40 Kurs-Stunden sind das zum Beispiel 30 Stunden. - Der Kurs muss mindestens 180 Euro kosten.
Wenn Sie eine zusätzliche Förderung für abgeschlossene Prüfungen bekommen,
muss der Kurs mindestens 500 Euro kosten.
Sie können für eine Ausbildung kein Bildungs-Geld update bekommen, wenn Sie für dieselbe Ausbildung schon eine Fachkräfte-Förderung bekommen.
Für bestimmte Ausbildungen oder Weiterbildungen müssen Sie vorher eine Bildungs-Beratung und eine Berufs-Beratung aufsuchen. Für welche, können Sie in der Kurs-Datenbank sehen.
Solche Beratungen gibt es:
- bei der Arbeiter-Kammer Tirol, kurz AK
- beim Berufs-Informations-Zentrum BIZ vom Arbeits-Markt-Service
- bei der bildungsinfo-tirol
- beim Berufs-Consulting und Bildungs-Consulting vom Wifi
Bitte machen Sie Termine bei den einzelnen Beratungs-Stellen aus.
Sie können auch bei der bildungsinfo-tirol anrufen:
Telefon: 0800 500 820
Unter folgendem Link kommen Sie zur Homepage von der bildungsberatung-tirol:
Link zu www.bildungsberatung-tirol.at in schwerer Sprache
Weitere Informationen zu Kursen, für die es eine Förderung gibt, bekommen Sie unter folgendem Link:
Link zur Kurs-Datenbank in schwerer Sprache
Wie hoch ist die Förderung?
So viel Förderung bekommen Sie für Kurse:
- knapp ein Drittel von den Kosten für die Ausbildung oder für die Weiterbildung.
Zum Beispiel sind von 1.000 Euro ein Drittel ungefähr 300 Euro. - nach manchen Prüfungen zusätzlich ein Fünftel von den Kosten.
Zum Beispiel sind von 1.000 Euro ein Fünftel 200 Euro.
Wie lange haben Sie Zeit für das Förder-Ansuchen?
Sie müssen den Antrag vor dem Beginn von der Ausbildung oder von der Fortbildung online beim Land Tirol einreichen.
Ausnahmsweise können Sie den Antrag spätestens 2 Wochen nach Beginn einreichen.
Der Antrag muss aber innerhalb von diesen 2 Wochen beim Amt der Tiroler Landes-Regierung sein.
Unter folgendem Link können Sie das online-Formular öffnen:
Link zum online-Formular in schwerer Sprache
Sie müssen dem Antrag bestimmte Unterlagen beilegen,
zum Beispiel einen Nachweis von Ihrer Arbeits-Stelle
über eine Arbeitslosigkeit und über die Kurs-Anmeldung.
Genauere Informationen können Sie hier herunter laden:
Download Informations-Blatt für Förder-Werberinnen und Förder-Werber in schwerer Sprache
Was müssen Sie bei der Förderung beachten?
Für die Förderung gibt es verschiedene Richtlinien,
das sind bestimmte Regeln.
In den Richtlinien steht zum Beispiel, welche Voraussetzungen es gibt
oder wie viel Geld Sie bekommen.
Download Rahmen-Richtlinie in schwerer Sprache
Download Richtlinie Bildungs-Geld update in schwerer Sprache
Kontakt und Information
Karin Seyrling
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7875
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Manuel Kranebitter
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7874
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at