Tiroler Gratis-Kindergarten
Der Tiroler Gratis-Kindergarten
Ab September 2009 können alle Kinder,
die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres
4 oder 5 Jahre alt sind, 20 Stunden pro Woche
kostenlos im Kindergarten verbringen.
Das bedeutet, dass keine Kosten anfallen.
Die Kinder können halbtags im Kindergarten sein.
Die Förderung Gratiskindergarten wurde am 15.08.2022
von der Tiroler Landesregierung beschlossen.
Gemeinden und private Träger von Kindergärten,
Kinderkrippen und Hort-Gruppen erhalten eine Pauschale:
• Für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn
des Kindergartenjahres 5 Jahre alt sind, kostet der Kindergarten
€ 900 pro Jahr (€ 90 pro Monat).
• Für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn
des Kindergartenjahres 4 Jahre alt sind, kostet der Kindergarten
€ 450 pro Jahr (€ 45 pro Monat).
Allgemeine Informationen
Die Förderung hat das Ziel, dass Kinder früh gefördert werden.
Dafür sollen sie in Betreuungs-Einrichtungen untergebracht werden.
Die Eltern müssen dafür nicht bezahlen.
Der Bund und die Länder haben eine Vereinbarung getroffen.
Die Länder müssen dafür sorgen, dass 5-jährige Kinder
20 Stunden pro Woche kostenlos eine
Kinderbetreuungs-Einrichtung besuchen können.
Das Land bietet diese Möglichkeit auch 4-jährigen Kindern an.
Voraussetzungen
Förderung für Kindergartenkinder
Um ein Kind zu fördern, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist, dass es in einer Kindergarten-Gruppe
angemeldet ist und dort mindestens 20 Stunden pro Woche verbringt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass es in einer Kinder-Krippe
oder Hort-Gruppe angemeldet ist und dort ebenfalls
mindestens 20 Stunden pro Woche verbringt.
In beiden Fällen ist eine Anmeldung erforderlich.
Das Kindergarten-Angebot ist jedoch nicht verpflichtend.
Kinder besuchen eine Praxis-Einrichtung.
Sie erhalten keine Förderung.
Das gilt für 4- und 5-jährige Kinder.
Personen, die Förderung erhalten
Wir unterstützen:
1. Betreiber von Kindertagesstätten
2. Eltern, wenn sie für ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland auswählen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn ein Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol
eine Einrichtung im Ausland besucht, muss die
entsprechende Einrichtung im Ausland
eine Bestätigung ausstellen.
In dieser Bestätigung muss der besuchte
Zeitraum angegeben sein.
Außerdem wird eine Kopie der
Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Kosten
Wenn Sie einen Antrag stellen,
müssen Sie keine Kosten bezahlen.