Zuschuss für Mehrlings-Geburten
Diesen Zuschuss können Sie bekommen,
wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder mehr Kinder bekommen haben.
Sie müssen den Antrag grundsätzlich online stellen.
Wenn das für eine Person nicht möglich ist,
bekommt sie das Formular ausgedruckt.
Melden Sie sich dazu bitte bei der
Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Die Kontakt-Informationen
finden Sie rechts auf dieser Seite.
Hier kommen Sie zum Formular
für den Online-Antrag:
Wozu gibt es diese Förderung?
Familien brauchen nach
der Geburt von Mehrlingen mehr Geld.
Das Land Tirol will diese Familien unterstützen.
Was genau ist der Mehrlings-Geburten-Zuschuss?
Für jede Mehrlings-Geburt gibt es einen Zuschuss.
Es ist egal, wie viel Sie verdienen.
Man muss das Geld nicht zurückzahlen.
Wer kann die Förderung bekommen?
Die Förderung bekommen nur Personen,
die für die Kinder die Obsorge haben.
Sie müssen mit den Kindern
im selben Haushalt leben.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss in Tirol sein.
- Es muss Kinderbeihilfe für die Kinder geben,
für die es die Förderung gibt.
Die Kinderbeihilfe muss die Person bekommen,
die die Förderung bekommt oder
eine andere Person,
die im selben Haushalt lebt. - Förderungen gibt es für Mehrlinge,
die ab dem 01.01.2022 geboren sind.
Für den Antrag brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Kopien der Geburtsurkunden der Mehrlinge,
für die Sie Förderung haben wollen. - Gültige Meldezettel der Mehrlinge
und der Person, die die Obsorge hat.
Höhe der Förderung
- Für Zwillinge 660,00 Euro
- Für Drillinge 990,00 Euro
- Für jedes weitere Mehrlingskind
kommen 330,00 Euro dazu
Wann muss man den Antrag abgeben?
Sie müssen den Antrag für die Förderung
bis spätestens 1 Jahr nach Geburt der Kinder
mit dem Online-Formular abschicken.
Auszahlung des Förderbetrages
Sie bekommen das Geld im Nachhinein.
Sie bekommen es nach der Entscheidung über die Förderung.