Gesetzliche Grundlagen
In diesem Text gibt es schwierige Wörter,
die nicht allgemein bekannt sind.
Diese Wörter sind fett geschrieben.
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Gesetzliche Grundlagen
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zu den gesetzlichen Grundlagen:
Zu den gesetzlichen Grundlagen
Die EU hat Richtlinien für das Internet gemacht,
In diesen Richtlinien steht,
dass Internet-Seiten oder andere Programme für Computer,
Tablets oder Handys barrierefrei sein müssen.
Alle Mitglieds-Länder der EU
müssen sich an diesen Richtlinien halten.
in den Richtlinien steht alles,
was für ein barrierefreies Internet wichtig ist.
Damit helfen die Richtlinien den Mitglieds-Ländern auch,
ihre Internet-Seiten barrierefrei zu machen.
So können alle Menschen in diesen Ländern
wichtige Informationen bekommen und verstehen.
Österreich ist auch Mitglied in der EU.
Deshalb müssen auch wir uns
an die Richtlinien für ein barrierefreies Internet halten.
Diese Richtlinien für ein barrierefreies Internet
stehen auch im Tiroler Gesetz gegen Diskriminierung.
Wer muss barrierefreie Internet-Seiten anbieten?
In Tirol müssen öffentliche Einrichtungen
barrierefreie Internet-Seiten anbieten.
Dazu gehören zum Beispiel
- das Land Tirol,
- die Tiroler Gemeinden,
- die Tiroler Gemeinde-Verbände,
- die Landwirtschafts-Kammer,
- die Landarbeiter-Kammer,
- der Tiroler Schilehrer-Verband,
- der Tiroler Bergsportführer-Verband,
- der Tiroler Jäger-Verband,
- der Tiroler Fischerei-Verband,
- die Tourismus-Verbände,
- die Tiroler Bergwacht,
- der Landes-Feuerwehr-Verband oder
- die Bezirks-Feuerwehr-Verbände.
Bis wann müssen Internet-Seiten barrierefrei sein?
Viele Internet-Seiten müssen neu gemacht werden,
damit sie barrierefrei sind.
Es hat deshalb bestimmte Fristen gegeben:
- Internet-Seiten, die nach dem 23. September 2018
veröffentlicht worden sind,
müssen seit dem 23. September 2019 barrierefrei sein. - Internet-Seiten, die vor dem 23. September 2018
veröffentlicht worden sind,
müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein. - Andere Programme für Computer,
Tablets oder Handys müssen
ab dem 23. Juni 2021 barrierefrei sein.
Alle Internet-Seiten und andere Programme
für Computer, Tablets oder Handys
müssen sich nach den 4 technischen Grundsätzen
für ein barrierefreies Internet halten:
- Wahrnehmbarkeit:
Die Benutzerinnen und Benutzer
müssen auf einer Internet-Seite
alles gut erkennen können.
Sie müssen alles gut sehen und finden können.
Sie müssen zum Beispiel
die Schalt-Flächen erkennen können,
auf die sie klicken können.
Und sie müssen Text lesen oder hören können.
- Bedienbarkeit:
Die Benutzerinnen und Benutzer
müssen leicht erkennen können,
wie sie sich auf der Internet-Seite zurechtfinden.
Zum Beispiel müssen leicht erkennen können,
wie sie auf die nächste Seite kommen.
Oder wie sie auf die vorige Seite zurückkommen.
- Verständlichkeit:
Es muss alles verständlich sein,
was auf einer Internet-Seite steht.
- Robustheit:
Eine Internet-Seite muss so gemacht sein,
dass man sie mit vielen verschiedene Arten
von Programmen und Computern öffnen kann.
Dazu gehören auch Programme,
die Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Zum Beispiel Vorlese-Programme
für Menschen mit Sehbehinderungen.
Diese Grundsätze stehen auch in den
Richtlinien der EU für ein barrierefreies Internet.
Andere Richtlinien
Es gibt genaue technische Angaben,
wie eine barrierefreie Internet-Seite sein muss.
In diesen Angaben steht genau,
was man beachten muss,
damit man eine Internet-Seite
leicht bedienen und verstehen kann.
Diese Richtlinien stehen in einer Anleitung.
Diese Anleitung heißt WCAG 2.1.
Hier finden Sie diese Anleitung:
Richtlinie für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1
Barrierefreiheit, barrierefrei
Barrierefreiheit oder barrierefrei heißt:
Jeder Mensch kann überallhin gelangen.
Jeder Mensch kann alles ohne Probleme nutzen.
Zum Beispiel müssen Gebäude so gebaut sein,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hinein können.
Im barrierefreien Internet sollen
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Diskriminierung
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil sie oder er eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
EU – Europäische Union
EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.
Union bedeutet Vereinigung.
In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,
eng zusammenzuarbeiten.
In der EU arbeiten die Mitglieds- Länder
für verschiedene Probleme und Aufgaben zusammen.
Zum Beispiel arbeiten die EU- Staaten zusammen
beim Verkehr in Europa,
bei der Landwirtschaft,
bei der Schulbildung
und vielen anderen Aufgaben.
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger
kann innerhalb der EU wohnen, wo er will.
Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland
jederzeit nach Österreich ziehen.