Ombudsstelle für Barrierefreies Internet
In diesem Text gibt es schwierige Wörter,
die nicht allgemein bekannt sind.
Diese Wörter sind fett geschrieben.
Du findest eine Erklärung am Ende von diesem Artikel.
Ombuds-Stelle für Barrierefreies Internet
Was macht die Ombuds-Stelle?
Bei einer Ombuds-Stelle kümmern
sich Menschen kostenlos darum,
dass bestimmte Personen
nicht ungerecht behandelt werden.
Die Tiroler Ombuds-Stelle für Barrierefreies Internet überwacht,
ob Internet-Seiten oder andere Programme für Computer,
Tablets oder Handys barrierefrei sind.
Außerdem kann man sich
bei der Ombuds-Stelle beschweren.
Zum Beispiel:
Sie finden eine Internet-Seite von einer Behörde,
die sie wegen einer Behinderung nicht verwenden können.
Dann können Sie sich an die Ombuds-Stelle wenden.
Überwachung durch die Ombuds-Stelle
Die Ombuds-Stelle für Barrierefreies Internet
überwacht nicht alle Internet-Seiten, die es gibt.
Sie ist zuständig für öffentliche Internet-Seiten.
Zum Beispiel für Internet-Seiten des Landes Tirol
oder Internet-Seiten von Gemeinden in Tirol.
Die Ombuds-Stelle kann aber auch nicht
alle Internet-Seiten überprüfen,
für die sie zuständig ist.
Dafür gibt es zu viele Internet-Seiten.
Deshalb macht die Ombuds-Stelle Stichproben.
Das heißt: Sie wählt einige Internet-Seiten aus
und überprüft diese dann.
Die Ombuds-Stelle wählt die Internet-Seiten
auf 2 Arten aus:
- Die Ombuds-Stelle befragt Interessens-Vertretungen
von Menschen mit Behinderungen in Tirol.
Diese machen Vorschläge,
welche Internet-Seiten die Ombuds-Stelle überprüfen soll. - Die Ombuds-Stelle wählt zufällig Internet-Seiten aus
und überprüft diese.
Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Sie finden auf Internet-Seiten
normalerweise eine Kontakt-Möglichkeit.
Zum Beispiel eine Telefon-Nummer
oder eine E-Mail-Adresse.
Nützen Sie zuerst diese Kontakt-Möglichkeit.
Schreiben oder sagen Sie,
welche Probleme die Internet-Seite macht.
Wenn es dabei keine Lösung gibt,
können Sie sich jederzeit an die Ombuds-Stelle wenden.
- Die Ombuds-Stelle ist nicht
für alle Internet-Seiten zuständig, die es gibt.
Sie ist zuständig für öffentliche Internet-Seiten.
Zum Beispiel für Internet-Seiten des Landes Tirol,
Internet-Seiten von Gemeinden in Tirol
oder Internet-Seiten von einem Tourismus-Verband.
Auf unserer Internet-Seite erfahren Sie mehr darüber,
für wen die Ombuds-Stelle zuständig ist.
Klicken Sie hier:
Geltungsbereich der Richtlinie - Es ist nicht immer klar,
bei wem Sie sich beschweren können.
Auf Internet-Seiten gibt es deshalb
eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
Dort steht genau, an wen Sie sich wenden können. - Es gibt noch andere Stellen,
bei denen Sie sich beschweren können,
wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist.
Es gibt Beschwerde-Stellen,
die für andere österreichische Bundesländer zuständig sind.
Es gibt auch Beschwerde-Stellen,
die für ganz Österreich zuständig sind.
Hier finden Sie die Beschwerde-Stellen:
Übersicht der Beschwerdestellen des Bundes und der einzelnen Bundesländer
Welche Angaben muss ich bei einer Beschwerde machen?
Sie haben eine Beschwerde,
weil Sie eine Internet-Seite nicht verwenden können?
Schicken Sie bitte eine E-Mail an:
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Schreiben Sie als Betreff:
„Meldung einer Barriere auf der Internet-Seite XY“.
Sie schreiben dort wo hier „XY“ steht
die Adresse der Internet-Seite.
In der E-Mail müssen diese Punkte stehen:
- Vorname und Nachname.
- Um welche Internet-Seit geht es?
- Schreiben Sie kurz auf,
welches Problem Sie haben. - Wenn Sie eine Lösung haben,
schreiben Sie diese auch auf. - Haben Sie schon Kontakt zu der Stelle aufgenommen,
die die Internet-Seite betreibt?
Ja oder Nein.
Was geschieht, wenn die Ombuds-Stelle
meine Beschwerde bekommt?
Im Tiroler Gesetz gegen Diskriminierung steht,
wie eine barrierefreie Internet-Seite sein muss.
Die Ombuds-Stelle überprüft Ihre Beschwerde.
Sie überprüft, ob die Internet-Seite
nicht nach diesem Gesetz gemacht worden ist.
Danach gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ihre Beschwerde ist berechtigt.
Die Ombuds-Stelle wendet sich an die Stelle,
die diese Internet-Seite anbietet.
Die Ombuds-Stelle spricht mit der betroffenen Stelle.
Sie schlägt dabei vor,
wie die Internet-Seite besser werden kann. - Ihre Beschwerde betrifft andere Bestimmungen.
im Tiroler Gesetz gegen Diskriminierung.
Dann schickt die Ombuds-Stelle Ihre Beschwerde weiter.
Es gibt eigene Beauftragte gegen Diskriminierung.
Diese beschäftigen sich dann mit Ihrer Beschwerde. - Die Ombuds-Stelle ist für Ihre Beschwerde nicht zuständig.
Zum Beispiel, weil das Land Tirol
für diese Internet-Seite nicht zuständig ist.
Dann sagt Ihnen die Ombuds-Stelle,
wer für Ihre Beschwerde zuständig ist. - Ihre Beschwerde ist nicht berechtigt.
Wenn Ihre Beschwerde nicht berechtigt ist,
weist die Ombuds-Stelle Ihre Beschwerde ab.
Sie bekommen auf jeden Fall eine Antwort.
Die Ombuds-Stelle informiert Sie,
was mit Ihrer Beschwerde geschieht.
Sie bekommen auch eine Begründung dafür.
Die Ombuds-Stelle kümmert sich
so schnell wie möglich um Ihre Beschwerde. ,
Die Bearbeitung soll höchstens 2 Monate dauern.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist,
ist das Diskriminierung wegen einer Behinderung.
In so einem Fall kann die
Beauftragte gegen Diskriminierung etwas tun.
Sie kann bei der Stelle vermitteln,
die die Internet-Seite anbietet.
Sie können aber auch bei einem Gericht
eine Klage einbringen.
Barrierefreiheit, barrierefrei
Barrierefreiheit oder barrierefrei heißt:
Jeder Mensch kann überallhin gelangen.
Jeder Mensch kann alles ohne Probleme nutzen.
Zum Beispiel müssen Gebäude so gebaut sein,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hinein können.
Im barrierefreien Internet sollen
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Diskriminierung
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil sie oder er eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
EU – Europäische Union
EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.
Union bedeutet Vereinigung.
In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,
eng zusammenzuarbeiten.
In der EU arbeiten die Mitglieds- Länder
für verschiedene Probleme und Aufgaben zusammen.
Zum Beispiel arbeiten die EU- Staaten zusammen
beim Verkehr in Europa,
bei der Landwirtschaft,
bei der Schulbildung
und vielen anderen Aufgaben.
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger
kann innerhalb der EU wohnen, wo er will.
Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland
jederzeit nach Österreich ziehen.