Tirol-Zuschuss
Tirol-Zuschuss
Der Tirol-Zuschuss ist ein Geld-Betrag,
den man für einen bestimmten Zweck bekommt.
Der Tirol-Zuschuss besteht aus 2 Teilen:
Einem Zuschuss zu den Wohn-Kosten
und einem Zuschuss zu den Heiz-Kosten.
Diese beiden Dinge sind teurer geworden.
Sie bekommen den Tirol-Zuschuss,
wenn Sie wenig oder mittelmäßig viel Geld haben.
Damit können Sie die Kosten
für Wohnen, Heizen und Energie bezahlen.
Sie können den Tirol-Zuschuss
von 1. März bis 30. September 2024 beantragen.
Sie müssen Ihren Haupt-Wohnsitz in Tirol haben.
Tirol-Zuschuss-Rechner
Mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner können Sie ausrechnen,
wie viel Zuschuss Sie bekommen.
Sie werden auch gleich
zum richtigen Antrag weiter geleitet.
Hinweis:
Haben Sie im Jahr 2023
den Tirol-Zuschuss schon bekommen?
Dann bekommen Sie automatisch einen Brief oder eine E-Mail.
Dort finden Sie Ihre Zugangs-Daten und einen Link.
Über den Link kommen Sie zu einem Antrag,
der schon ausgefüllt ist.
Im Antrag steht schon,
wie viel Einkommen Sie haben
und wer bei Ihnen im Haushalt wohnt.
Wenn sich daran nichts geändert hat,
müssen Sie die Daten nur bestätigen.
Wenn sich etwas geändert hat,
können Sie die Daten einfach selbst ändern.
Zuschuss zu den Heiz-Kosten
Der Zuschuss zu den Heiz-Kosten
ist 250 Euro pro Haushalt.
Der Zuschuss ist vor allem für Personen,
die nicht so viel verdienen.
Bestimmte Personen können den Zuschuss nicht bekommen:
- Personen, die Mindestsicherung
oder Grundversorgung bekommen. - Personen, die in diesen Einrichtungen wohnen:
- Wohnheime und Pflegeheime
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Heime für Schülerinnen und Schüler oder Studierende
Grenzen für das monatliche Einkommen
Es gibt Ober-Grenzen für Ihr Netto-Einkommen.
Das heißt: Es gibt eine Grenze
für das monatliche Einkommen
von allen Personen in Ihrem Haushalt.
Wenn das monatliche Einkommen höher ist,
bekommen Sie keinen Zuschuss.
Folgende Grenzen für das Einkommen
dürfen Sie nicht überschreiten:
- 1.200 Euro pro Monat für Personen,
die allein wohnen - 1.900 Euro pro Monat für Personen,
die zu zweit wohnen - Das Einkommen darf um 350 Euro pro Monat
für jede weitere Person im Haushalt höher sein.
Hinweis:
Sie bekommen den Zuschuss im Herbst 2024.
Zuschuss zu den Wohn-Kosten
Der Zuschuss zu den Wohn-Kosten ist 250 Euro oder mehr.
Das hängt davon ab,
wie viele Personen im Haushalt leben
und wie viel sie verdienen.
Sie können den Zuschuss auch bekommen,
wenn Sie Mindestsicherung bekommen.
Bestimmte Personen können den Zuschuss nicht bekommen:
- Personen, die eine Grundversorgung bekommen.
- Personen, die in diesen Einrichtungen wohnen:
- Wohnheime und Pflegeheime
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Heime für Schülerinnen und Schüler oder Studierende
Höhe des Zuschusses
Die Höhe hängt davon ab,
wie viele Personen im Haushalt wohnen
und wie viel sie verdienen.
Personen, die allein wohnen:
- Stufe 1
Sie verdienen höchstens 1.200 Euro pro Monat.
Sie bekommen 350 Euro Zuschuss. - Stufe 2
Sie verdienen zwischen 1.200 und 1.700 Euro pro Monat.
Sie bekommen 300 Euro Zuschuss. - Stufe 3
Sie verdienen zwischen 1.700 und 2.200 Euro pro Monat.
Sie bekommen 250 Euro Zuschuss.
Personen, die zu zweit wohnen:
- Stufe 1
Sie verdienen gemeinsam höchstens 1.900 Euro pro Monat.
Sie bekommen 450 Euro Zuschuss. - Stufe 2
Sie verdienen gemeinsam zwischen 1.900 und 2.400 Euro pro Monat.
Sie bekommen 375 Euro Zuschuss. - Stufe 3
Sie verdienen gemeinsam zwischen 2.400 und 3.100 Euro pro Monat.
Sie bekommen 300 Euro Zuschuss.
Das Einkommen darf um 500 Euro pro Monat
für jede weitere Person im Haushalt höher sein.
Sie bekommen dann für jede weitere Person
mehr Zuschuss:
- 100 Euro mehr in der Stufe 1
- 75 Euro mehr in der Stufe 2
- 50 Euro mehr in der Stufe 3
Hinweis:
Sie bekommen den Zuschuss gleich,
wenn Ihr Antrag angenommen wurde.
Haben Sie 2023 schon den Tirol-Zuschuss bekommen?
Die Abteilung Soziales vom Land Tirol schickt Ihnen
im März automatisch einen Brief oder eine E-Mail.
Dort finden Sie Zugangs-Daten und einen Link.
Über den Link kommen Sie zu einem Antrag,
der schon ausgefüllt ist.
Im Antrag steht schon,
wie viel Einkommen Sie haben
und wer bei Ihnen im Haushalt wohnt.
Wenn sich daran nichts geändert hat,
müssen Sie die Daten nur bestätigen.
Wenn sich etwas geändert hat,
können Sie die Daten einfach selbst ändern.
Wer muss keinen Antrag stellen?
Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie
- Mindestpension und Ausgleichs-Zulage
oder
- Mindestsicherung bekommen.
Außerdem müssen Sie im Jahr 2023
schon den Tirol-Zuschuss bekommen haben.
In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag stellen.
Das Land Tirol überprüft Ihre Situation automatisch.
Dann bekommen Sie einen Brief mit einer Zusage.
Der Zuschuss wird automatisch bezahlt.
Neue Anträge
Wenn Sie 2023 noch keinen Tirol-Zuschuss bekommen haben,
können Sie hier den Antrag stellen.
Sie brauchen dafür folgende Unterlagen:
- Einen aktuellen Nachweis über das monatliche Einkommen
von allen Erwachsenen im Haushalt. - Einen Nachweis über Alimente,
wenn Sie welche bekommen oder bezahlen.
Alimente sind Unterhalts-Zahlungen für Kinder.