Informationen zur COVID-19-Verkehrsbeschränkung
Verkehrs-Beschränkung bedeutet:
Sie dürfen nicht überall hingehen
und müssen eine Maske tragen,
wenn Sie Corona haben.
Was gilt, wenn Sie
einen positiven Corona-Test haben?
Seit 1. August 2022
müssen Sie nicht mehr in Quarantäne.
Das heißt: Sie müssen nicht zuhause bleiben.
Sie bekommen keinen Bescheid vom Gesundheits-Amt,
dass Sie in Quarantäne sind.
Aber es gilt eine Verkehrs-Beschränkung.
Das heißt, dass Sie nicht überall hingehen dürfen
und dass Sie eine Maske tragen müssen.
Wie lange dauert die Verkehrs-Beschränkung?
Die Verkehrs-Beschränkung dauert 10 Tage
ab dem positiven Corona-Test.
Es ist egal, ob Sie einen positiven PCR-Test
oder einen positiven Antigen-Test haben.
Sie sind immer verkehrs-beschränkt.
Aber bei einem Antigen-Test
müssen Sie noch einen PCR-Test machen.
Dafür haben Sie 48 Stunden Zeit.
Der PCR-Test ist dann in einer Test-Straße.
Hier melden Sie sich für den PCR-Test an:
- Rufen Sie die Nummer 1450 an.
- Oder melden Sie sich auf dieser Website an:
corona.leitstelle.tirol
Ein Beispiel:
Sie machen am 1. August einen Corona-Test.
Am 2. August bekommen Sie das Ergebnis.
Es ist positiv und Sie sind verkehrs-beschränkt.
Die Verkehrs-Beschränkung zählt ab dem Test-Tag.
Sie dauert 10 Tage bis zum 11. August.
Ihre Verkehrs-Beschränkung kann auch früher zu Ende sein.
Sie können ab dem 5. Tag einen PCR-Test machen.
Wenn er negativ ist,
sind Sie nicht mehr verkehrs-beschränkt.
Das Gesundheits-Amt meldet Sie
automatisch zum PCR-Test an
und schickt Ihnen ein SMS.
Im SMS ist ein QR-Code und eine Nummer.
Damit können Sie den PCR-Test in einer Test-Straße
oder zuhause mit einem Gurgel-Test machen.
Bei einem Gurgel-Test testen Sie sich selbst.
Sie nehmen Flüssigkeit in den Mund und gurgeln.
Dann spucken Sie die Flüssigkeit in ein kleines Rohr
und geben das Rohr bei einer Abgabe-Stelle ab.
Hier finden Sie mehr Informationen.
Was müssen Sie tun,
wenn Sie verkehrs-beschränkt sind?
Sie müssen eine FFP2-Maske tragen.
Sie müssen immer eine FFP2-Maske tragen,
wenn Sie nicht zuhause sind.
Die Maske muss über Ihrem Mund und über Ihrer Nase sein.
Sie müssen die Maske regelmäßig wechseln.
Treffen Sie zuhause eine Person,
die nicht bei Ihnen wohnt?
Dann müssen Sie auch zuhause eine FFP2-Maske tragen.
Im Freien dürfen Sie die Maske nur herunter nehmen,
wenn Sie einen Abstand von 2 Metern halten können.
In einem Raum dürfen Sie die Maske nur herunter nehmen,
wenn Sie sicher keine andere Person berühren
und nicht nahe zu anderen Personen kommen.
Das geht nur,
wenn der Raum groß genug ist
und nicht zu viele Leute im Raum sind.
Sie dürfen nicht überall hingehen.
Hier dürfen Sie nicht hinein:
- Alten-Heime und Pflege-Heime
- Wohn-Einrichtungen und Tages-Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung - Tages-Einrichtungen für alte Menschen
- Krankenhäuser
- Häuser, in denen man eine Kur machen kann
Eine Kur ist eine Behandlung über mehrere Wochen.
Sie hilft bei Krankheiten und Verletzungen.
Sie kann auch dabei helfen, dass man gesund bleibt. - Kindergärten, Kinder-Krippen und Krabbel-Stuben
- Volksschulen
- Andere Einrichtungen,
in denen Kinder unter 11 Jahren betreut werden.
Zum Beispiel in einem Hort,
bei einer Tages-Mutter oder bei einem Tages-Vater.
Es gibt aber Ausnahmen.
Wenn eine Ausnahme für Sie gilt,
dürfen Sie in die Einrichtungen gehen.
Das sind die Ausnahmen:
- Sie arbeiten in einer Einrichtung.
- Sie wohnen in einer Einrichtung.
- Sie sind krank und deshalb im Krankenhaus.
- Sie machen gerade eine Kur.
- Sie werden in einer Einrichtung betreut.
- Sie besuchen eine Person,
die schwer krank ist
und die nicht mehr gesund werden kann. - Sie begleiten eine Person unter 18 Jahren.
- Sie begleiten eine Person,
die ein Baby bekommt.
Wichtig!
Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich krank fühlen.
Gehen Sie nicht arbeiten.
Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin
oder von Ihrem Hausarzt krank schreiben.
Das können Sie auch über das Telefon machen.
Fragen Sie nach,
welche Medikamente Sie nehmen können.
Es gibt auch Medikamente, die bei Corona helfen.
Mehr Informationen zu den Medikamenten finden Sie hier:
www.tirol.gv.at/covid-medikamente
Diese Informationen gibt es aber nicht in Leicht Lesen.
Suchen Sie mehr Informationen zu Corona?
Schauen Sie auf die Website vom Sozial-Ministerium:
https://www.sozialministerium.at/
Werden Ihre Daten gespeichert,
wenn Sie einen positiven Test haben?
Ja. Man muss melden, wenn eine Person Corona hat.
Deshalb muss das Gesundheits-Amt Ihre Daten speichern.
Das Gesundheits-Amt meldet sich bei Ihnen
und fragt,
- wo Sie sich vielleicht angesteckt haben
- und ob Sie sehr krank sind.
Informiert das Gesundheits-Amt Personen,
die Sie getroffen haben?
Nein. Das Gesundheits-Amt informiert die Personen nicht,
dass Sie Corona haben.
Aber bitte sagen Sie dem Gesundheits-Amt,
wenn viele Menschen in Ihrer Umgebung positive Tests haben.
Rufen Sie diese Telefonnummer an: 0043 51 25 08 96 99
Oder schreiben Sie an diese E-Mail-Adresse:
tracing.corona@tirol.gv.at
Dann informiert das Gesundheits-Amt
Ihre Kontakt-Personen schon.
Das gilt vor allem in diesen Fällen:
- Die positiven Tests sind in einer Einrichtung mit vielen Menschen,
zum Beispiel im Kindergarten. - Die positiven Tests sind in der Umgebung von Menschen,
für die Corona sehr gefährlich ist.
Zum Beispiel alte Menschen
oder Menschen, die schon eine andere Krankheit haben.
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