Patienten-Vertretung Tirol
Wir kümmern uns um die Rechte und Interessen von
Patienten und Patientinnen in Tirol.
Rechte für Patienten und Patientinnen in Leicht Lesen
Das heißt von Patienten und Patientinnen:
- von Krankenanstalten
- von Kuranstalten
- von anderen Gesundheits-Einrichtungen des Landes Tirol
- vom Rettungswesen
wie zum Beispiel Sprengel-Ärzten oder –Ärztinnen
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder
per E-Mail an uns wenden.
Die Beratung ist kostenlos.
Kontakt
Büro-Zeiten:
Zu diesen Zeiten sind wir im Büro:
Vormittag:
Montag bis Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittag:
Montag bis Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wichtig:
Wir haben auch Sprechtage in den Bezirken.
Link zu den Sprechtagen in den Bezirken in schwerer Sprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Aufgaben der Vertretung für Patienten und Patientinnen:
Die Vertretung hat folgende Aufgaben:
Allgemeine Aufgaben:
- Schlechte Zustände aufzeigen und
dabei helfen, sie zu beseitigen oder zu verbessern - Verbesserungs-Vorschläge überprüfen und
Empfehlungen machen,
damit sich die Situation von Patienten und Patientinnen verbessert
Die Empfehlungen gehen an die Personen, die es betrifft.
Zum Beispiel an das Personal von Krankenhäusern oder
an die zuständigen Politiker und Politikerinnen. - Stellungnahmen zu wichtigen Fragen,
die Patienten und Patientinnen betreffen
Stellungnahme bedeutet, dass man seine Meinung zu etwas sagt. - Informationsmaterial über die Rechte von Patienten und Patientinnen erstellen und verteilen
- Öffentlichkeit informieren,
zum Beispiel mit Schulungen, Vorträgen
Aufgaben für einzelne Patienten und Patientinnen:
- Über die Rechte und Pflichten
von Patienten und Patientinnen beraten und informieren - Verfügungen für Patienten und Patienten erstellen und
dazu beraten - Beschwerden annehmen und bearbeiten
Die Beschwerde wird geprüft und
der Patient oder die Patientin wird über das Ergebnis informiert. - Beratung von Patienten und Patientinnen,
die ein Ansuchen für eine Entschädigung stellen.
Wir prüfen das Ansuchen, vervollständigen es wenn etwas fehlt und
bereiten es für die Entscheidung vor.
Wenn es eine Entscheidung gibt,
informieren wir die Patienten und Patientinnen darüber. - Link zum Entschädigungs-Fonds-Gesetz für Patienten und Patientinnen in schwerer Sprache