Nationalratswahl 2024
Ihre Stimme zählt bei der Nationalrats-Wahl 2024!
Am Sonntag, 29. September 2024
ist die Nationalrats-Wahl in Österreich.
In Tirol dürfen ungefähr 540.000 Menschen wählen.
Sie bestimmen mit,
wie die Zukunft in Österreich aussieht.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Wahl.
Wen wählen wir?
Bei der Nationalrats-Wahl wählen wir den Nationalrat.
Der Nationalrat ist ein Teil
vom Parlament in Österreich.
Der Nationalrat beschließt die Gesetze,
die für ganz Österreich gelten.
Der zweite Teil ist der Bundesrat.
Dort sind die Bundesländer vertreten.
Der Nationalrat hat 183 Mitglieder.
Sie heißen Abgeordnete.
Je mehr Stimmen eine Partei bekommt,
desto mehr Abgeordnete schickt sie in den Nationalrat.
Mehr Abgeordnete bedeuten,
dass die Partei mehr Macht und Einfluss hat.
Wie wählen wir?
Für den Nationalrat gilt das Verhältnis-Wahlrecht.
Das heißt: Es wird geschaut,
wie viel Prozent der Stimmen
eine Partei bei der Wahl bekommt.
So viel Prozent der Sitze
bekommt die Partei dann im Nationalrat.
Damit eine Partei überhaupt Sitze bekommt,
muss sie eine von diesen Voraussetzungen erfüllen:
- Die Partei hat in ganz Österreich
4 Prozent der Stimmen oder mehr bekommen. - Die Sitze im Nationalrat werden in 3 Schritten verteilt.
Der erste Schritt ist die Region.
Wenn eine Partei in einer Region genug Stimmen hat,
bekommt sie automatisch einen Sitz im Nationalrat.
Haben Sie das schon gewusst?
Wir wählen bei der Nationalrats-Wahl nicht die Regierung.
Wir wählen also nicht,
wer Bundeskanzler*in oder Minister*in wird.
Wir wählen die Regierung nicht direkt.
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin
ernennt die Regierung.
Dabei zählt aber auch,
welche Parteien viele Sitze im Nationalrat haben.
Welche Aufgaben hat der Nationalrat?
Die Haupt-Aufgabe des Nationalrats ist es,
Gesetze zu machen.
Der Nationalrat bespricht und prüft
Vorschläge für neue Gesetze.
Er sieht sich auch Vorschläge
für Änderungen in Gesetzen an.
Und der Nationalrat beschließt die Gesetze,
die für ganz Österreich gelten.
Die Abgeordneten im Nationalrat
können auch selbst neue Gesetze vorschlagen.
Der Nationalrat muss auch dem Budget zustimmen.
Das heißt: Er muss genehmigen,
wie viel Geld der Staat Österreich
für welche Bereiche ausgibt.
Der Nationalrat kontrolliert,
ob das Geld wirklich so ausgegeben wird.
Außerdem kontrolliert der Nationalrat,
ob sich die Regierung an alle Gesetze und Regeln hält.
Der Nationalrat darf die Regierung überprüfen.
Das kann er zum Beispiel mit diesen Dingen tun:
- Anfrage im Parlament.
Dabei stellt der Nationalrat Fragen zu bestimmten Themen
an Mitglieder der Regierung. - Entschließungen.
Das sind Wünsche des Nationalrats,
was die Regierung machen soll. - Misstrauens-Antrag.
Dabei sagt der Nationalrat,
dass er einem Mitglied der Regierung
oder der ganzen Regierung nicht mehr vertraut. - Untersuchungs-Ausschuss.
Dabei werden bestimmte Entscheidungen
oder Handlungen der Regierung genau überprüft.
Info
Alle Informationen zur Nationalratswahl finden Sie unter: www.tirol.gv.at/nationalratswahl2024
Wer darf wählen?
Das sind die Voraussetzungen,
damit Sie bei der Nationalrats-Wahl wählen dürfen:
- Sie haben die österreichische Staats-Bürgerschaft.
- Sie sind am 29. September mindestens 16 Jahre alt.
- Sie stehen im Wähler-Verzeichnis
von einer Gemeinde in Österreich.
Im Wähler-Verzeichnis stehen alle Personen,
die wählen dürfen.
Das geht automatisch.
Haben Sie das schon gewusst?
In Österreich dürfen ungefähr
6,4 Millionen Menschen wählen.
In Tirol sind es ungefähr 540.000 Menschen.
Wo können Sie wählen?
Am 29. September 2024 haben Sie diese Möglichkeiten:
- Sie wählen im Wahllokal,
das Ihnen zugeordnet ist.
Ihre Gemeinde informiert Sie gerne
über die Adresse und die Öffnungs-Zeiten. - Sie wählen mit Ihrer offenen Wahlkarte.
Die Wahlkarte können Sie vor der Wahl beantragen.
„Offen“ bedeutet, dass Sie die Wahlkarte
nicht unterschreiben und nicht zukleben.
Sie können damit in jedem Wahllokal wählen,
das Wahlkarten annimmt.
So ein Wahllokal gibt es in jedem Gebäude,
in dem man wählen kann. - Sie wählen mit Ihrer Wahlkarte
vor einer besonderen Wahl-Behörde.
Das bedeutet, dass die Wahl-Behörde zu Ihnen kommt.
Zum Beispiel, weil Sie im Bett liegen müssen
und nicht ins Wahllokal kommen können.
Das müssen Sie beantragen,
wenn Sie die Wahlkarte beantragen.
Vor dem 29. September 2024
können Sie mit Wahlkarte wählen.
Dabei haben Sie diese Möglichkeiten:
- Sie beantragen die Wahlkarte.
Sie füllen die Wahlkarte aus,
kleben sie zu und unterschreiben sie.
Dann schicken Sie die Wahlkarte mit der Post.
Das ist die Briefwahl.
Oder Sie geben die Wahlkarte bei der Gemeinde ab. - Sie holen die Wahlkarte persönlich in Ihrer Gemeinde ab.
Dann können Sie gleich dort wählen
und die Wahlkarte wieder abgeben,
wenn Sie das möchten.
Wie wählen Sie?
Sie wählen eine Partei.
Am Stimmzettel stehen alle Parteien.
Daneben ist ein Kreis.
Man muss klar erkennen,
welche Partei Sie wählen wollen.
Machen Sie am besten ein Kreuz
in den Kreis neben der Partei.
Vorzugs-Stimmen geben
Jede Partei hat für ihre Mitglieder
eine Reihenfolge festgelegt.
Je weiter vorne man steht,
desto eher kommt man in den Nationalrat.
Sie können auch Personen eine Vorzugs-Stimme geben.
Wichtig:
Die Personen müssen von der Partei sein, die Sie wählen.
Die Personen kommen dann
in der Reihenfolge weiter nach vorne.
So haben sie bessere Chancen auf einen Sitz im Nationalrat.
Kandidat*innen können in einer Region,
in einem Bundesland oder in ganz Österreich antreten.
Deshalb können Sie insgesamt
3 Vorzugs-Stimmen geben:
- Für die Region:
Es gibt eine Parteiliste für Ihre Region.
Dort stehen die Personen, die in der Region antreten.
Für eine Vorzugs-Stimme können Sie einfach
eine Person ankreuzen.
Tirol ist in 5 Regionen eingeteilt:- Innsbruck-Stadt
- Innsbruck-Land
- Unterland
- Oberland
- Osttirol
- Für das Bundesland:
Auf der Parteiliste für das Bundesland
stehen die Personen, die in ganz Tirol antreten.
Für eine Vorzugs-Stimme schreiben Sie
den Namen der Person in das Vorzugs-Stimmen-Feld.
Oder Sie schreiben die Nummer hinein,
die die Person auf der Parteiliste hat. - Für ganz Österreich:
Auf der Parteiliste stehen Personen,
die für ganz Österreich antreten.
Für eine Vorzugs-Stimme schreiben Sie
den Namen der Person in das Vorzugs-Stimmen-Feld.
Oder Sie schreiben die Nummer hinein,
die die Person auf der Parteiliste hat.
Haben Sie das schon gewusst?
Es gibt Listen mit allen Personen,
denen Sie Vorzugs-Stimmen geben können.
Die Listen gibt es in allen Wahllokalen.
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragen,
bekommen Sie die Listen gemeinsam mit der Wahlkarte.
Sie können am am 29. September 2024 nicht wählen? Wählen Sie mit der Wahlkarte!
Mit der Wahlkarte können Sie auch wählen,
wenn Sie am 29. September
nicht ins Wahllokal kommen können.
Das geht ganz einfach:
Wahlkarte beantragen
Sie beantragen die Wahlkarte in Ihrer Gemeinde.
Sie können die Wahlkarte schriftlich beantragen.
Dafür haben Sie diese Möglichkeiten:
- Sie schicken einen Brief.
- Sie schicken ein E-Mail.
- Sie nutzen die Internetseite www.wahlkartenantrag.at.
- Bei manchen Gemeinden können Sie die Wahlkarte
über die Internetseite der Gemeinde beantragen.
Sie haben dafür Zeit bis Mittwoch, 25. September.
Wenn eine andere Person die Wahlkarte für Sie
bei Ihrer Gemeinde abholt,
haben Sie Zeit bis Freitag, 27. September, um 12:00 Uhr.
Sie können die Wahlkarte auch
persönlich in Ihrer Gemeinde beantragen.
Dafür haben Sie Zeit bis
Freitag, 27. September, um 12:00 Uhr.
Wahlkarte ausfüllen
- Füllen Sie den Stimmzettel selbst und allein aus.
Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Das entscheiden Sie selbst! - Legen Sie den Stimmzettel in das blaue Wahl-Kuvert.
- Legen Sie das Wahl-Kuvert zurück in die Wahlkarte.
- Kleben Sie die Wahlkarte zu.
- Unterschreiben Sie die Wahlkarte.
Das ist wichtig, damit Ihre Stimme zählt!
Wahlkarte abgeben
Dafür haben Sie diese Möglichkeiten:
- Sie schicken die Wahlkarte mit der Post.
Das ist die Briefwahl.
Die Wahlkarte muss bis 29. September um 17:00 Uhr
bei der Bezirks-Wahl-Behörde ankommen.
Sie müssen nichts bezahlen,
das bezahlt der Staat Österreich.
Die Adresse steht schon auf der Wahlkarte. - Sie geben die Wahlkarte am 29. September ab.
Sie können die Wahlkarte in jedem Wahllokal
während der Öffnungszeiten abgeben.
Das geht in ganz Österreich.
Oder Sie geben die Wahlkarte
bei einer Bezirks-Wahl-Behörde bis 17 Uhr ab.
Es darf auch eine andere Person
die Wahlkarte für Sie abgeben. - Sie geben die Wahlkarte bei
einer besonderen Wahl-Behörde ab.
Das bedeutet, dass die Wahl-Behörde zu Ihnen kommt.
Zum Beispiel, weil Sie im Bett liegen müssen
und nicht ins Wahllokal kommen können.
Das müssen Sie beantragen,
wenn Sie die Wahlkarte beantragen.
Barrierefreies Wählen
Fast alle Wahllokale in Tirol sind barrierefrei.
In manchen Gebäuden gibt es mehrere Wahllokale.
Davon ist immer mindestens 1 Wahllokal barrierefrei.
Beim Wählen gibt es Hilfen
für Menschen mit Behinderungen:
- Es gibt Schablonen für den Stimmzettel.
Damit wissen zum Beispiel blinde Menschen,
wo sie welche Partei ankreuzen können.
Am Stimmzettel ist die Ecke rechts oben abgeschnitten.
Dadurch weiß man, wie der Zettel
in die Schablone gehört.
Wenn man mit Wahlkarte wählt,
kann man auch eine Schablone beantragen. - Es gibt in jeder Gemeinde
eine besondere Wahl-Behörde.
Sie kommt zu Menschen,
die nicht ins Wahllokal kommen können.
Zum Beispiel, weil sie sehr alt oder krank sind.
Man kann die besondere Wahl-Behörde beantragen,
wenn man die Wahlkarte beantragt. - Die Informationen zur Wahl gibt es auch in Leichter Sprache.
Das hilft zum Beispiel Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
und Menschen, die gerade Deutsch lernen.
Wenn man eine Wahlkarte beantragt,
bekommt man auch Informationen in Leichter Sprache dazu.