Allergeninformationsverordnung
Information über die neue Allergenverordnung
Mit 13. Dezember 2014 müssen die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (Nr. 1169/2011) umgesetzt werden, wonach auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden muss.
In Österreich wurden diese Bestimmungen mit der Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014) präzisiert. Diese Verordnung tritt mit 13. Dezember 2014 in Kraft. Vom Bundesministerium für Gesundheit wurden dazu 2 Leitlinien (Leitlinie zur Allergeninformation und Leitlinie für die Personalschulung über Allergeninformation) mit Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht.
Weiters wurde eine Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ("offene Waren") vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht.